Guthaben von der Betriebskostenabrechnung ist es von Gläubiger (alter Vermieter) Pfändbar?
meine alte Wohnungsgenossenschaft hat versucht bei meinem aktuellen Vermieter die Kaution zu pfänden. Wenn ich jetzt ein Guthaben von der aktuellen Betriebskostenabrechnung von meinem jetzigen Vermieter habe, kann dieses Guthaben von dem Gläubiger (alter Vermieter) gepfändet werden? Oder besteht eine gesetzliche Pflicht dieses Guthaben an den Gläubiger auszuzahlen.
Die höhe der Summe ist 187 Euro.
Würde mich um Hilfe sehr freuen,
mfg.
4 Antworten
Deine alte Wohnungsgenossenschaft hat keinerlei Recht dazu, die von Dir an den aktuellen Vermieter gezahlte Kaution zu pfänden.
Diese Kaution ist eine Sicherheit für den neuen Vermieter, falls Du ausziehst und irgendwelche Schäden hinterläßt. Außerdem ist damit auch die Betriebskostenabrechnung abgesichert im Falle eines Auszuges. Darauf kann der alte Vermieter nicht zugreifen.
Der alte Vermieter hatte ja ebenfalls eine Kaution von Dir erhalten, davon gehe ich zumindest aus. Die diente zur Abedeckung der Kosten, die Du bei ihm beim Auszug hinterlassen hast. Wenn er keine Kaution von Dir verlangt hatte, ist es sein Problem zu schauen, wie er bei Dir nachträglich noch an die Erstattung angefallener Kosten kommt.
Auch ein mögliches Guthaben aus einer BKA beim neuen Vermieter ist nicht pfändbar.
Deine alte Wohnungsgenossenschaft hat keinerlei Recht dazu, die von Dir an den aktuellen Vermieter gezahlte Kaution zu pfänden.
Woher hast Du dieses Wissen? Hat der Vormieter einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, darf er das selbstverständlich.
Darauf kann der alte Vermieter nicht zugreifen.
Kann er wenn, der Mieter auszieht und sich der aktuelle Vermieter nicht an der Kaution bedienen muss.
Der alte Vermieter hatte ja ebenfalls eine Kaution von Dir erhalten, davon gehe ich zumindest aus. Die diente zur Abedeckung der Kosten, die Du bei ihm beim Auszug hinterlassen hast.
Was, wenn die hinterlegte Kaution einfach nicht ausreichend war?
ist es sein Problem zu schauen, wie er bei Dir nachträglich noch an die Erstattung angefallener Kosten kommt.
Stimmt, ist sein Problem. Das Geld holt er sich. Im Zweifel über den o.g. PfüB. Generell hat also der Fragesteller ein Problem.
Auch ein mögliches Guthaben aus einer BKA beim neuen Vermieter ist nicht pfändbar.
Auch hier meine Frage nach deiner Rechtsquelle? Auch ein Guthaben hieraus ist pfändbar.
Na, da bin ich aber nicht so sicher. Seit wann bitte bekommt denn eine Genossenschaft eine Kaution?
Also, gepfändet werden kann doch nur mit einem grichtlichen Titel und ein neuer Vermieter bekommt somit einen PÜB, wird damit Drittschuldner und hat auszukehren, was an Guthaben da ist. Alles eigentlich ganz einfach, so lese ich jedenfalls die Literatur.
Gläubiger können in den Auszahlungsanspruch erfolgreich pfänden!
Liegt ein Pfändungsbeschluß vor kann der Gläubiger alles was der Vermieter nicht zur Begleichung seiner Ansprüche benötigt pfänden. Sprich der aktuelle Vermieter darf Dir nichts auszahlen.