fehlender Energieausweis Grund für Mietminderung?
Für unsere Mietwohnung in einem 1910 erbauten Haus zahlen wir eine Menge an Heizkosten.
Mein Mann hat im letzten Winter mit einer Wärmekamera "alles-sagende" Aufnahmen gemacht. Resultat: Wir heizen unser ganzes Dorf ;-)
Dementsprechend ist in diesem Jahr auch wieder die Nebenkostenabrechnung ausgefallen.
Ist der Vermieter verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu lassen und welche Auswirkungen hätte das auf die Berechnung der Warmmiete? Können wir, bis dieser Ausweis vorliegt einen Teil der Miete zurückbehalten?
Vielen Dank für viele aufschlussreiche Antworten.
LG
7 Antworten
Ein Energieausweis hat der VM bei Neuvermietung oder Verkauf vorzulegen.
Dabei ist der "Einfache Energieausweiss" doch letztlich nichts Weiteres als eine Geldbeschaffungsmassnahme für dubiose Geschäftemacher.
Nur der qualifizierte Ausweis, insbesondere aber jener mit einer Wärmebildcamera hat überhaupt eine Aussagekraft.
Mietminderung gibt es nur, wenn das Gebäude nicht nach dem Stand der Technik, also zu dem Zeitpunkt als es gebaut wurde, gebaut wurde und hieraus ein Mangel abgeleitet werden kann.
Für ein Haus aus dem Jahre 1910 müsste also geprüft werden, wann es umgebaut wurde und ob beim Umbau alle seinerzeit gültigen Regeln eingehalten wurden.
Da sollte man aber auch noch sagen, dass sich der Stand der Technik auf den Umbau bezieht und nicht auf den "Rest des Hauses".
Der Einbau von Iso-Verglasung bedeutet nicht auch die Notwendigkeit einer Wärmedämmung der Gebäudehülle. Aber der erstmalige Ausbau des alten Dachgeschosses bedeutet dann z.B. auch Trittschallisolierung.
Natürlich könnt ihr keinerlei Mietkosten zurückbehalten. Der Energieausweis ist lediglich dazu da um vor unliebsamen Überraschungen nach der Vertragsunterzeichnung was die Nebenkosten hinsichtlich der Heizkosten angeht. Lässt sich der Mieter diesen (seit 2010) bei oder vor Vertragsunterschrift nicht vorzeigen ist er selber schuld - Der Vermieter muss in jedem Fall einen besitzen.
Nein könnt ihr nicht, noch nicht einmal 1 Euro. Ihr habt die Wohnung wie gesehen gemietet. Ganz abgesehen davon, reduziert der Energieausweis die Heizkosten nicht, da könnt ihr fotografieren so viel ihr wollt. Der Vermieter kann, er muss nicht isolieren oder wärmedämmen. Sucht euch eine andere Wohnung, die euren Vorstellungen entspricht.
Der durchschnittliche Heizkosten Verbrauch liegt zur Zeit bei etwa € 1,10 pro qm/Mo. plus 20% für Bad/Dusche. Nun kennst du zur Origentierung die durchschnittlichen Verbräuche und kannst rechnen wo du stehst.
Der Vermieter muss erst bei der nächsten Vermietung einen Energiepass vorweisen.Ihr könnt also nicht weil dieser bisher fehlt, die Miete kürzen.Vermutlich war das Problem der schlechten Wärmedämmung ja schon vorhanden als ihr eingezogen seid. Ihr habt trotzdem den Mietvertrag unterschrieben und könnt daher nicht aus diesem Grunde kürzen. Anders wäre es wenn der Zustand nachweisbar erst während der Mietzeit schlechter wurde.Dann den Vermieter nachweisbar (schriftlich) davon unterrichten und Frist zur Mangelbeseitigung stellen. Erst nach erfolglosem Fristablauf Miete kürzen. Hilft Euch eventuell auch nicht. Letzlich bleibt Euch nur, den Zustand hinzunehmen oder auszuziehen.Und nicht vergessen: Nimmt der Vermieter Massnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung vor, so kann und wird er das auf die bisherige Miete aufschlagen.
Frage falsch beantwortet