Rechnung Landesoberkasse Bw?
Hallo Habe eine Frage,und zwar habe ich eine Rechnung von der Landesoberkasse Baden-Württemberg bekommen, von1.100euro es handelt sich um kosten aus einem Verfahren,laut Brief um Anwalts kosten. Jetzt stellt sich die Frage ob ich Angst haben muss wenn ich die Rechnung nicht zahlen kann ob ich dafür ins Gefängnis muss?. Das nächste wäre laut meines Wissens ist die Sache verjährt nach4 Jahren?,das ist nämlich schon 4jahre her.Danke im voraus Grüße
2 Antworten
ob ich dafür ins Gefängnis muss?.
Das Nichtzahlen einer Forderung ist nicht strafbar, daher kommt man dafür auch nicht ins Gefängnis.
ist die Sache verjährt nach4 Jahren?
Nein. Ich gehe davon aus, dass die Behörde, die dir die Zahlungsaufforderung geschickt hat, geprüft hat, ob die Forderung verjährt ist.
strafbar ist es nicht, aber weniger wirds auch nicht ;)
Jetzt stellt sich die Frage ob ich Angst haben muss wenn ich die Rechnung nicht zahlen kann ob ich dafür ins Gefängnis muss?
Nein, aber mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen muss gerechnet werden.
Das nächste wäre laut meines Wissens ist die Sache verjährt nach4 Jahren?,das ist nämlich schon 4jahre her.
Es kommt darauf an, wann der Anspruch enstanden ist. Normalerweise werden die Kosten vom Gericht recht zeitig angesetzt, so dass eine Verjährung fast ausgeschlossen ist. Du solltest zudem natürlich noch prüfen, ob die Kosten damals überhaupt entstanden sind.