Auto Privat verkauft, nun ärger mit Käufer?
Also ich habe anfang November mein Auto ( Punto bj. 1994, Pickerl bis November 2016 gültig) privat verkauft. Käufer ist gekommen , probe gefahren und hat alles gecheckt. Kaufvertrag für privatkauf wurde unterschrieben und käufer hat das auto sofort mitgenommen inkl die Winterreifen die im auto waren. Nun beschwerd er sich das laut ihm 700€ kosten für's pickerl aufkommen ( neue bremsbeläge, 2 neue Winterreifen, etwas beim Auspuff und beim Unterboden etwas zu schweißen) und er verlangt das ich 250€ zurück zahle weil er das nicht einsieht alles zu bezahlen . Er hätte ja die möglichkeit gehabt das er beim öamtc einen Ankaufstest macht etc. Ich werde permanent genervt und angerufen was Soll ich tun ? Sie haben anscheinend kein gutachten oder weiteres. Bitte um hilfe ich bin am verzweifeln:/
14 Antworten
Die zentrale Frage ist was steht bezüglich Gewährleistung im Vertrag? In den üblichen Verträgen die es beim ÖAMTC, ADAC, mobile, autoscout gibt ist überall die passende Formilierung zum wirksamen Ausschluss enthalten.
Sorgen macht mir allerdings dein Kommentar hier "....habe den vertrag von einem Autohaus schreiben lassen für privatverkauf ( gekauft wie gesehen )..." . Gekauft wie gesehen ist kein wirksamer Gewährleisungsausschluss. Sollte also sonst nichts zum Thema Gewährleistung im Vertrag stehen als nur "Gekauft wie gesehen" könnte ein Problem bestehen.
Selber wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde und du also für Sachmängel haftest stellt sich die zentrale Frage ob die reklamierten Mängel überhaupt darunter fallen.
Reifen (egal ob Sommer oder Winter) gehören genauso wenig dazu wie Bremsen. Ausserdem fallen Mängel die angesichts des Alters, der Kilometerleistung etc. eines Fahrzeuges zu erwarten sind ebenfalls nicht darunter. Bei einem 22 Jahre alten Jahrzeug sind Rostschäden absolut üblich und somit zu erwarten.
Lange Rede kurzer Sinn:
Gewährleistungsausschluss im Vertrag vorhanden? Wenn ja ganz locker bleiben. Wenn nein dann ist es trotzdem nicht so tragisch, da die bisher reklamierten Mängel entweder nicht unter die Gewhrleistung fallen oder eben aufgrund des Alters zu erwarten sind.
Um eine definitive abschliessende Beurteilung abgeben zu können braucht man viel mehr Details, deshalb sind meine Ausführungen nur ein erster Eindruck und stellen natürlich auch keine Rechtsberatung dar.
Viel Erfolg
Damit scheint die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen.
Jetzt würdest du nur noch haften wenn du die Mängel arglistig (wider besseren Wissens) verschwiegen hättest. Da du aber von den Mängeln keine Ahnung hattest kannst du sie auch nicht arglistig verschweigen.
Sollte der Käufer weiterhin keine Ruhe geben: Der Käufer muss übrigens dir beweisen das du von den Mängeln wusstest (und nicht du musst beweisen das du sie nicht kanntest).
Aufgrund deinen Ergänzungen sehe ich keinen Grund zur Sorge. Der Ärger ist natürlich sehr unschön. Viele Autokäufer nutzen mittlerweile das nachträgliche Reklamieren von angeblichen Mängeln zur Ertragsoptimierung. Solche Anrufe kosten wenig Zeit und wenn nur 100 Euro zusätzlich rausspringen ist das ein Stundenlohn von dem man sonst nur träumen kann.
Grüsse und halte dir die Daumen das bald Ruhe herrscht
super danke dann bin ich jetzt beruhigt ! vielen dank für die nette hilfe
Einfach ignorieren, das sind alte Tricks, um nachträglich den Kaufpreis zu reduzieren. Gehe notalls zur Polizei und lasse Dich beraten wegen der Belästigung
Steht im Kaufvertrag, dass Du für alle Kosten aufkommst?
Oder gekauft wie besehen, keine Garantie und keine Gewährleistung?
nein steht nix das ich für mängel aufkomme, gekauft wie gesehen
Ignorieren wenn Du die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) im KV ausgeschlossen hast.
Der Käufer hat keine rechtliche Basis auf die er das durchziehen müsste das sind ganz normale Verschleißteile und wer veim Kauf nichtmal auf die Reifen schaut muss sich nicht wundern wenn er nen Durchrosteten Auspuff übersieht.
Ich habe beim Autokauf sogar gebrochene Federn, ausgeschlagene Drallklappen und ne ausgeleierte Spannrolle gefunden wenn man nicht so gründlich schaut muss man sich nicht wundern.
Er müsste dir nachweisen dasndu vom Fehler gewusst hast und das wird praktisch unmöglich!
Kannst ihm sagen das er von dir keinen müden cent sehen wird und weitere forderungen gegenüber dir übern rechtsweg gestellt werden müssen weil alles andere nicht beachtet wird.
ja vielen dank erstmal für die super antwort, hat mir sehr geholfen.
steht drinnen das keine haftung und auch keine gewährleistung usw
Ja eben die Mängel sind alters entsprechend und ich wusste auch nicht bescheid welche Mängeln vorhanden sind.