Verjährung der Schulden, wenn schon getilgt wurde?
Hallo Zusammen,
meinen Freund von mir hat 1000 Euro Schulden geerbt bekommen.
Diese hat er bis 500 Euro abbezahlt, jetzt ist ihm aber aufgefallen, dass die Forderung schon über drei Jahre her ist.
Er meinte, diese seien damit verjährt. Das kann ich mir jedoch nicht vorstellen. Ich habe ihm gesagt, dass die Schulden mit Sicherheit nicht verjähren können, wenn er die tilgt.
Ansonsten könnte jeder seine Rate der Schuldentilgung auf vier Jahre auslegen und müsste nur drei bezahlen.
Kennt jemand die genaue Regelung, denn ich habe zwar sehr viel über die Verjährung erfahren, aber genau diesen Fall nicht.
Danke schon einmal!
3 Antworten
Forderungen können natürlich verjähren. Allerdings verjähren die nicht wenn Sie entsprechend angemahnt bzw. zur Zahlung aufgefordert wurde soweit ich weiß
Die Verjährung beginnt bei jeder Zahlung neu.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 212 Neubeginn der Verjährung
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
1.
der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt
Er meinte, diese seien damit verjährt
Wenn gemahnt, aktiv abgezahlt oder tituliert wurde verjährt nichts.
Genau, aber sobald ich regelmäßig tilge, hat sie Gegenseite ja auch keinen Grund abzumahnen.
Deshalb denke ich gelten aus der Logik heraus die drei Jahre erst wenn man aufhört zu tilgen oder?