Verjährung der Schulden, wenn schon getilgt wurde?

3 Antworten

Forderungen können natürlich verjähren. Allerdings verjähren die nicht wenn Sie entsprechend angemahnt bzw. zur Zahlung aufgefordert wurde soweit ich weiß

Bronkoli 
Beitragsersteller
 08.08.2021, 22:09

Genau, aber sobald ich regelmäßig tilge, hat sie Gegenseite ja auch keinen Grund abzumahnen.

Deshalb denke ich gelten aus der Logik heraus die drei Jahre erst wenn man aufhört zu tilgen oder?

Osterkarnigel  08.08.2021, 22:17
@Bronkoli

Die Verjährung beginnt bei jeder Zahlung neu.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 212 Neubeginn der Verjährung
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
1.
der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt
Er meinte, diese seien damit verjährt

Wenn gemahnt, aktiv abgezahlt oder tituliert wurde verjährt nichts.