Auto Kaufvertrag abgeschlossen - Käufer kann das Auto nicht bezahlen
Hallo Zusammen
Wir haben unser Auto ins Netz zum verkauf gestellt und hatten auch einen Käufer gefunden. Er kam das Auto anschauen/Probefahren und wir haben auch sofort einen Kaufvertrag gemacht wo wir beide Unterschrieben haben. Danach hatte er uns gebeten, das Auto in die Garage zu bringen (Pneu wechsel Sommer/Winter, Öl check etc....) was uns auch Kosten verursachte. Zuerst wollte er uns für das Auto weniger bezahlen aber da wir es in die Garage gebracht haben bezahlt er etwas mehr.
Nun heute haben wir ihm angerufen und gefragt wie es nun aussieht mit dem Geldüberweisung etc. Danach sagte er, er ist nun trozdem nicht fähig das Auto zu bezahlen (er wollte ein Kredit aufnehmen aber die Bank hatte ihn abgewiesen).
Nun unsere frage ist, sind wir verpflichtet die Garagerechnung zu bezahlen oder muss er diese nun bezahlen?.
Danke für eure Hilfe :)
7 Antworten
Also aus deiner Schilderung, gehe ich nun davon aus, dass DU erstens die Werkstatt beauftragt hast, das Auto fit zu machen (Reifenwechsel, Ölcheck etc) und DU zweitens die Garage angemietet hast, wo das Auto eingestellt wurde. Somit bist du in beiden Fällen (beim Werkstattvertrag und dem Mietvertrag) der Schuldner (Ausn: Es sei denn du hast ggü der Werkstatt und des Vermieters offenkundig stellvertretend für den Käufer gehandelt.)
Du kannst natürlich darauf bestehen, dass er das Auto dir abnimmt und den Kaufpreis bezahlt (Vss wirksamer Kaufvertrag), da du rechtlich einen Anspruch darauf hast. Allerdings hat er ja selber gesagt, dass er das Geld nicht aufbringen kann, insofern bringt dir auch nicht unbedingt ein gerichtlicher Titel irgendwas, wenn der Schuldner sowieso nicht solvent ist, um eine große Kaufpreissumme zu bezahlen. Aber was du machen könntest wäre Aufwendungsersatz (§284 BGB) für die Werkstattkosten und die Garagenanmietung zu verlangen. Zumindest die Kosten für die Garagenanmietung bekommst du dann ersetzt (bzgl den Arbeiten am Auto vermutlich höchstens ein Teil der Kosten). (Anm: Du bist natürlich in der Beweispflicht)
Ihr könnt doch das Auto jetzt wieder verkaufen und könnt dann die Rechnung der Garage vorweisen und damit zeigen, dass schon einiges gemacht wurde. Dann könnt Ihr doch die Kosten auf den Preis draufschlagen und mehr verlangen. Das Verhalten des Käufers war nicht korrekt, aber Euch ist ja durch den Garagenaufenthalt kein Schaden entstanden.
Es kommt darauf an, wer den Auftrag erteilte, dass der Wagen in die Garage musste. Der Auftraggeber muss die Rechnung bezahlen!
... steht doch daaaa
Er ist verpflichtet das Auto zu nehmen und zu bezahlen, wenn er schriftlich vom Kauf zurücktritt ist er raus ansonsten kannst du auf Zahlung klagen!!
Wenn ihr die Reparaturen nicht extra geregelt habt muss er sie nicht begleichen
... deshalb heißt hier das Thema: Pfändung !
Wo nichts zu pfänden ist, kann man auch nichts pfänden. Jeglicher Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind überflüssig und raus geschmissen.
Die Garagen- Werkstatt-Rechnung musst Du schon bezahlen da Du der Auftraggeber bist. Der Käufer kann oder will nichts bezahlen und das Auto auch nicht mehr haben. Was nützt dir da ein Vertrag wenn er nicht erfüllt wird. Willst Du klagen ? Das dauert und wird auch nichts bringen. Also einfach das Auto weiter anbieten und anderweitig verkaufen.
Ist halt dumm gelaufen.
Wenn er kein Geld hat, da er keinen Kredit bekommen hat, wird es auch nichts nutzen zu klagen. Im Endeffekt bleibt das Auto dann so lange blockiert bis das Gericht entschieden hat. Das kann Monate dauern und im Endeffekt, wenn der Käufer kein Geld hat, auch so ausgehen, dass kein Geld rüber kommt. Was soll den der ganze Aufstand wieder? Als Lebenserfahrung verbuchen und jemanden anderen verkaufen und die entstandenen Kosten drauf schlagen!