Studium trotz Privatinsolvenz?
Hallo.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen:
seid 5 Jahren bin ich in der Pivatinsolvenz.
Ich bin verheiratet und Nachwuchs ist unterwegs.
Momentan bin ich in Vollzeit angestellt, pfändbares Einkommen gibt es nicht, da ich die Pfändungsgrenze nicht erreiche.
Nun habe ich eine Zusage an einer staatlichen Uni bekommen.
Mein Treuhänder sagt mir, dass die Annahme des Studiums dazu führen könnte, dass meine Privatinsolvenz versagen könnte. Es gäbe jedoch einen gewissen Spielraum und ein damit verbundenes Risiko. Grundsätzlich würde es aber nicht erlaubt sein, dass Studium anzunehmen.
Ich habe keine Ausbildung. Es wäre mein Erststudium an einer staatlichen Uni.
In einigen Foren habe ich gelesen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich ist, ein Studium aufzunehmen. Die Voraussetzungen sind u.a. Erststudium, Unterhaltspflicht und keine abgeschlossene Ausbildung.
Kann mir jemand bitte konkret sagen, ob ich nun mein Studium Annehmen darf, oder ob es mir wirklich untersagt ist.
Für jede Antwort bin ich sehr Dankbar.
2 Antworten
Hallo,
grundsätzlich hat der Treuhänder erstmal nicht unrecht, die Aufnahme eines Erststudiums kann als Verletzung der Erwerbsobliegenheit gesehen werden und dazu führen, dass keine Restschuldbefreiung erteilt wird.
Jetzt kommt aber die gute Nachricht, es ist eine Ermessenssache des Gerichts.
Da Dein Einkommen bisher unter der Pfändungsfreigrenze gelegen hat, nach dem Studium durch ein möglicherweise höheres Einkommen eine Schuldentilgung im Rahmen der Insolvenz möglich wäre, könnte das Gericht das Studium erlauben.
Ich würde Dir daher empfehlen, dass Du mit dem für Dich zuständigen Rechtspfleger telefonierst. Telefonnummer vom Insolvenzgericht ist auf dem Bescheid und durch Nennung Deines Aktenzeichens wirst Du mit dem zuständigen Rechtspfleger verbunden. Dem schilderst Du Deinen Fall, auch den Hinweis, dass Dein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Dann bittest Du das Gericht um Prüfung und ggfs. Beschluß zur Freigabe des Studiums. Daran muss sich dann auch der Treuhänder halten.
Viel Glück
Vielen Dank für die Antwort! Das werde ich tun, und mein Ergebnis hier hin posten.
Studium wurde genehmigt. Ich muss beweisen, dass ich Unterhalt leisten muss, dass es mein erstes Studium ist und dass die Pfändungsgrenze trotz Vollzeitbeschäftigung nie erreicht wurde.