Wohngeld beantragen wenn Vater Vermieter ist?
Hey ich habe mal eine kurze Frage:)
Mein Mann studiert noch (letztes semester) und ich bin derzeit noch in Mutterschutz, werde aber auch ein Studium beginnen. Wir haben bis jetzt nur vom Bafög und ein bisschen vom Handel meines Mannes gelebt (ist angemeldet). Miete mussten wir bis dato keine zahlen, wegen der Unterstützung meiner Eltern. Jetzt entfällt aber die Unterstützung. Wir haben die Möglichkeit in die Einliegerwohnung meiner Schwiegereltern zu ziehen, müssen dann aber selbstverständlich miete zahlen. Es ist nicht sehr viel aber unser Geld reicht dafür nicht aus, vor allem wegen unserem einjährigen Kind. Wir würden gerne vorübergehend, bis mein mann nach dem Studium Arbeit findet, Wohngeld beantragen. Aber mein mann sagte das geht nicht weil sein Vater der Vermieter wäre und dann wohl kein Wohngeld bezahlt wird. Ist das wirklich so? Warum gibt es dann keine Unterstützung?
Ich will nochmal betonen dass wir keine Leute sind die faul rum sitzen auf Kosten des Staates, wir brauchen das Wohngeld nur für diese kurze Dauer und haben bisher ohne jegliche soziale Leistungen gelebt- also abgesehen vom Bafög.
Ok, merke gerade "kurz" war die frage nicht😅
Er ist nicht mehr in der Erstausbildung und schon über 25. Die Eltern sind ja dann nicht mehr unterhaltspflichtig, also müsste es doch klappen oder nicht?
3 Antworten
Was ist denn mit Kindergeld von derzeit 219 Euro und Elterngeld ?
Solltest Du kein Elterngeld mehr bekommen, dann würde das Einkommen für Wohngeld eh nicht ausreichen.
Dann müsstest Du beim Jobcenter einen Antrag auf ALG - 2 oder besser Hartz - lV stellen.
Kindergeld wäre vorrangiges anrechenbares Einkommen des Kindes und sein Bafög - würde ohne zusätzliches Erwerbseinkommen um min. 100 Euro pauschalen Freibetrag bereinigt und der anrechenbare Teil dann zuerst auf seinen eigenen Bedarf angerechnet.
Wenn dann also Miete zu zahlen wäre, dann würde diese durch 3 Personen geteilt und dieser Kopfanteil käme dann zum Regelbedarf für den Lebensunterhalt, der bei euch Erwachsenen derzeit bei jeweils 401 Euro liegt.
Mit dem Kopfanteil der Warmmiete und dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bleibt dann wenig oder auch nichts mehr von seinem anrechenbarem Bafög - übrig, was dann auf den Bedarf von dir und dem Kind angerechnet werden könnte.
Er hätte im Regelfall mit Bafög - eh keinen Anspruch auf ALG - 2.
Dann bliebe also nur noch dein und der Bedarf des Kindes und darauf würden dann eigene anrechenbare Einkommen angerechnet und bei Bedarf eine Aufstockung gezahlt.
Danke dir für deinen Stern !
Es sind 219 Euro Kindergeld.
Wenn Du dann selber Bafög - bekommst, hast Du wie dein Mann auch im Regelfall keinen Anspruch auf ALG - 2.
Dann bliebe ggf.nur noch der ungedeckte Bedarf des Kindes und dann könnte man ggf.auch versuchen mit deinem Bafög - dann Wohngeld und Kinder-Zuschlag zu bekommen.
Da kommt es dann auf euer gesamtes Einkommen an, weil es für das Wohngeld und Kinder-Zuschlag ein Mindesteinkommen gibt.
Beim Wohngeld wären das min. 80 % vom Gesamtbedarf der Familie und beim Kinder-Zuschlag bei einem Paar min. 900 Euro Brutto.
Der Gesamtbedarf läge derzeit bei min. 2 x 401 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 283 Euro Regelbedarf für das Kind + die zu zahlende Warmmiete.
Kinder-Zuschlag könnte derzeit max. 205 Euro betragen.
Im Wohngeldgesetz wird nicht unterschieden, ob die Vermieter Familienangehörige sind oder nicht. Daran scheitert es also nicht.
Ergänzung zu deiner Ergänzung:
Ich dachte DU beantragst Wohngeld. Bei ihm muss man da mehr wissen: Nur weil er über 25 ist und bereits eine abgeschlossene Ausbildung bedeutet das nicht, dass die Eltern nicht unterhaltpflichtig sind. Hat er denn Bafög beantragt? Wenn ja, wieso wurde es abgelehnt?
Er bekommt Bafög aber das reicht nicht für die Miete. Es reicht gerade so für Lebensmittel, Tank usw.
Also er bekommt ca 600€ Bafög und damit leben wir zu dritt. Das reicht nicht um damit noch Miete zu bezahlen.
Und zum Wohngeld beantragen reicht es auch nicht
Wieso nicht?
Wenn er Bafög bekommst, dann gibt es eh kein Wohngeld dazu. In Bafög ist eine Wohnpauschale schon drin. Du könntest jetzt noch ggf. Wohngeld beantragen bis zum Studium.
Und 600€ für 3 Leute - damit hat man so oder so nicht das Mindesteinkommen für Wohngeld.
Du musst dich drum kümmern, was zu beantragen. Er schöpft alles schon aus.
Ok ich danke dir!
Ich kenne jemanden, bei dem hat es geklappt. Sie wohnt in einem eigenen Zimmer mit Bad unterm Dach bei ihren Eltern und sie bekommt Wohngeld.
Genau das habe ich vergessen zu erwähnen. 209€ bekommen wir noch Kindergeld für unser Kind. Und ca 600€ Bafög. Elterngeld ab nächstem Monat aber nicht mehr. Wenn ich im Dezember mit dem Studium beginnen möchte ich auch Bafög beantragen, weiß aber nicht wie viel ich da bekommen werde. Von dem Bafög wollte ich aber meine online studiengebühren bezahlen (300€/monat). Ohje das wird was. Danke für die Auskunft!