Familienkassen-Schriebs (Kindergeld in der Ausbildung)
Bin derzeit ja noch Student und bezieh deswegen ja auch weiterhin Kindergeld...
Jetzt schickt mir die Familienkasse einen Schriebs zum ausfüllen von wegen "Erklärung zu einer Erwerbstätigkeit bei abgeschlossener Erstausbildung"...
An der Stelle frag ich mich jetzt: wäre mein Erstausbildung nicht das Studium? also... noch am studieren = keine abgeschlossene Erstausbildung?
Oder versteh ich da was falsch?
Da gabs neulich erst ein Drama, weil sie meinten, dieser Zettel würde fehlen... (Er lag erstmal gar nicht dabei)
Und jetzt frag ich mich, ob das Ding denn überhaupt hinein muss.
Grüße, FireSire.
3 Antworten
Hallo!
Dann füll diesen Zettel einfach aus und schick ihn hin. Das ist eben unsere Bürokratie. Es hätte ja sein können, dass Du vor dem Studium eine Berufsausbildung gemacht hast. Dann wäre das Studium die zweite Ausbildung. Ist das Studium Deine 1. Ausbildung, dann schreib es hin und gut ist.
Die sind manchmal so gut drauf, dass sie irgendwas anfordern, was sie dann doch nicht brauchen. Bzw. der eine Sachbearbeiter fordert was an, was der andere dann in Ablage P befördert. Alles schon erlebt!
;-)
Übrigens: Meinst Du dieses Formular?
Naja... werd ich wohl tun, jep...
Hab nur etwas Sorgen, dass ein böser Bürokrat auf den Trichter kommt, diesen Zettel so zu betrachten, dass ich damit ja zugebe, eine abgeschlossene Erstausbildung zu haben (was ja nicht der Fall ist), somit erwerbstätig wäre und dann gäbs sicherlich Theater, bis das geklärt ist ._. .... Naja... was solls..sie zahlen ja auch nicht, bis sie den Zettel haben... Kann vermutlich nur besser werden ^^
Nein! Es passiert nichts. Das wirst du feststellen, wenn du das Formular siehst!
Der "böse Bürokrat" braucht eben seine Zettelchen, damit die Akten voll werden! :(
So sind nun mal die Gesetze! ;-)
Du wirst Dein Geld schon bekommen! :)
Eine Erstausbildung wäre z. B. eine Lehre vor dem Studium oder ein Bachelor vor dem Masterstudium.
Abi zählt hier bei nicht mit. - Es sist kene Berufsausbildung.
Auf dem Balatt einfach angeben, was war bzw. was nicht war und dann zur FK schicken.
Eine Erstausbildung ist der Bachelor vor dem Masterstudium - bist Du sicher?
Ja. Bachelor ist eine abgeschlossene Berufsausbildng.
Der Master ist (aus Sicht des Kindergelds) eine Zweitausbildung.
Hallo, das Formular heißt nach meiner Kenntnis:
Erklärung zu einer abgeschlossenen Erstausbildung und Erwerbstätigkeit
und auf dem zweiten Blatt stehen die Hinweise, weshalb die Erklärung nötig ist. Gründlich durchlesen, ist auch gut zu verstehen!
Die Erklärung wird von den Eltern abgegeben, und nach dem, was du hier darstellt, bestehen überhaupt keine Bedenken, alles Punkt für Punkt auszufüllen, damit deine Eltern weiter Kindergeld bekommen. Du kannst das Formular auch abrufen, wenn du den Titel einfach bei Google eingibst. Du findest dann die Seite der Arbeitsagentur/ Familienkasse, wo du das Formular als PDF-Datei herunterladen kannst.
Wenn du die Unterlagen einschickst, würde ich im Begleitschreiben aber auf jeden Fall die Formulierung einfügen: "Falls weitere Unterlagen nötig sind, bitte ich um Benachrichtigung." Dann kann später keiner sagen, dass was gefehlt hätte.
Wichtig: An Termine halten!
Viel Erfolg!
Falls noch nicht geschehen, kannst Du Dich hier schlau machen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html