Sind bipolare Menschen vor Gericht glaubwürdig?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bipolarität hat - wenn sie auch wirklich disgnostiziert wurde - mit der Glaubwürdigkeit nichts zu tun.

Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 10:48

echt?

Meine Mutter behauptet, dass mein Neffe keine Chance hätte

cas65  03.06.2022, 10:49
@Sonnenstrahl222

Hat deine Mutter IRGENDEINE Fachkenntnis zu diesem Themenbereich?

Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 10:53
@cas65

Nein! Gott sei Dank nicht! Sie hat als Reinigungskraft in einem Gefängnis für psychisch Kranke gearbeitet, einem sogenannten Maßregelvollzugsanstalt - Forensik. Berlin. Die es damals in Reinickendorf gab. Inzwischen ist meine Mutter auf Rente. Sie arbeitete dort über 40 Jahre.

cas65  03.06.2022, 10:56
@Sonnenstrahl222

Okay. Dann halte ich meine Fachkenntnis durchaus für höher. Ich habe eine psychologische Grundausbildung und bin selbst von Depressivepiseden betroffen, hatte auch schon Kontakt mit Manisch-Depressiven.

Manipulativ zu sein mag zu einigen psychsichen Krankheiten gehören. Bei Bipolarität sehe ich das nicht.

Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 22:56
@cas65

Dankeschön =)

Ist denn seine Bipolarität definitiv diagnostiziert, oder habt Ihr nur die Vermutung, dass er das haben könnte?

Je nachdem, was ansteht bei einem gerichtlichen Prozess, beispielsweise bei Straftaten wäre es durchaus denkbar, dass eine Bipolarität bei einer Verurteilung Berücksichtigung findet.

Inwieweit er als Zeuge geeignet ist, kann durchaus auch infrage gestellt werden, vom Anwalt des Prozessführers.

Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 10:44

Mein Neffe ist seit 10 Jahren bipolar krank, sagt sein Psychiater. Er muss ein Antidepressiva, eine Phasenprophylaxe und ein mildes Neuroleptikum einnehmen. Jeden Tag.

Er selbst beging nie eine Straftat. Aber ihm werden viele böse Dinge angetan von seiner Betreuerin, gegen die er im Prozess ist. Wir stehen alle hinter ihm.

Was mit meiner Mutter los ist, warum sie solche Angst hat, weiß ich nicht. Aber sie behauptet überall, er sei unzurechnungsfähig, geistestgestört, hätte Wahngedanken und würde sich sehr viel einbilden, weil "Das Kind" eine blühende Fantasie hätte.

OK. ER ist krank! Aber er ist nicht balla balla.

Wollte mal nachfragen, wie es mit einer Unterlassungsklage aussieht?

Also, grundsätzlich ist es so dass Menschen mit einer bipolaren Störung, wenn sie sich grade nicht in einer manischen, depressiven oder gemischten Episoden befinden, in einem absolut symptomfreien Normalzustand sind. Dementsprechend kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Neffe (aus fachlicher Sicht!) Aufgrund seiner Erkrankung als weniger glaubwürdig eingestuft wird.

Darüber hinaus ist es so dass Betroffene Wahnvorstellungen, Halluzinationen etc. nur WÄHREND einer manischen Episode (ggf. Mit psychotischen Elemente) nicht als solche erkennen können. Wenn der Patient wieder in den erwähnten symptomfreien Normalzustand gelangt, erkennt er rückblickend dass das, was er während der Episode empfunden, gesehen, gehört hat, nicht real war.

Das alles schließt aber die Möglichkeit dennoch nicht aus, dass dein Neffe bewusst lügt. Ich kenne die Beteiligten Personen selbstverständlich ja nicht, daher Maße ich mir nicht an, das in irgendeiner einschätzen zu können. Ich möchte nur sagen, dass auch Menschen mit psychischen Erkrankungen wie der bipolaren Störung in der Lage sind, zu lügen.

Ob deinem Neffen Glauben geschenkt wird, kann ich dir leider nicht sagen. Mit einem psychiatrischen Sachverständigen, der den Prozessbeteiligten das erläutert, was ich geschildert habe (insbesondere dass die bipolare Störung PHASENWEISE, mit symptomfreien Intervallen verläuft) dürfte das leichter von Statten gehen.)

Allerdings orientieren sich Gerichte selbstverständlich nach BEWEISEN. Wenn dein Neffe keine vorlegen kann, und es keine Zeugen oder Angehörigen gibt die in seinem Sinne Aussagen, ... dürfte das (meiner Meinung nach!) Schwierig werden. Egal ob psychisch krank oder absolut gesund.

Sevven

Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 10:50

Danke :)

Wenn es zu einem Prozess kommen sollte. Den er anstrebt. Also wo er der kläger ist. Dann muss er schon mehr auf der hand haben als seine eigene aussage. Er braucht belege für das was er der anderen person (z.b. der betreuung vor wirft.) oder eben Zeugen.

Wenn er nur sagt: Die person macht a b c d.

Dann reicht es aus das die person dann darauf sagt: ich mache nicht a, b, c, d.

Wenn es keine zeugen gibt. Keine handfesten belege die seine behauptungen stützen.

Dann gilt im zweifel für den angeklagten. Und er wird nicht weit kommen.

Für die behauptungen der mutter kann man durchaus ne verleumdnung / unterlassungsklage anstreben. Eventuell würde da auch ersteinmal ein schreiben von anwalt an die mutter ausreichen.

Er muss natürlich belegen können. Oder zeugen haben. Das sie diese sachen gesagt hat.

Anschliessend wäre deine mutter in der pflicht zu zeigen das ihre aussagen auch der warheit entsprechen. 1. Das er psychisch krank ist. (Das sollte machbar sein)

und 2. das diese phychische krankheit zur unzurechnungsfähigkeit führt. (das nicht ernst nehmen). Dafür wird sehr warscheinlich ein Psychologe zu rate gezogen der sich mit bipolaren störungen auskennt. Kommt der aber zum schluss das diese personen. bzw. der neffe im speziellen durchaus zurechnungsfähig ist. Dann ist das ein nachweis dafür das deine mum falschinformationen über deinen neffen verbreitet und sie macht sich dementsprechend der verleumdnung schuldig.

Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 22:58

Danke =)

Kommt darauf an um was es geht. Wenn der Richter weiß das der Mensch behinderten ist. Werde dann vielleicht verhandelt wie er in Zukunft betreut wird. Aber ohne denn Fall kann ich nicht sagen.