Darf die Führerscheinstelle nach einem positiven ärztlichen Gutachten eine MPU verlangen?
Ich würde mich über Antworten freuen.
5 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
MPU
Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen: wenn das FÄG positiv verlief wird idR keine MPU zum gleichen Thema mehr gefordert...
Anders sieht es aus wenn aus verschiedenen Gründen Zweifel an der Fahreignung bestehen, dann kann es durchaus zu einer FÄG und zusätzlichen MPU-Aufforderung kommen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Auto und Motorrad
§11 FeV:
(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.(...)
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Wenn die Voraussetzungen dafür allgemein vorliegen, dann ja. Ein ärztliches Gutachten ersetzt keine Entscheidung.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Darf sie, wenn dennoch Zweifel an der Fahreignung bestehen. Kommt vielleicht auch auf die Umstände an, die zur Anordnung eines Gutachtens geführt haben.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Auto und Motorrad
wenn weiterhin Zweifel an deiner Fahrtüchtigkeit bestehen, ja
kann vorkommen.
was war los?