Kind will nicht mit Vater in den Urlaub. Wie verhalten?
Hallo, folgende Situation: Die Eltern meines Neffen (5) haben beide das Sorgerecht, meine Schwester allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da der Kindsvater im Ausland lebt. Nun ist es so, dass der Vater zurzeit in Deutschland zu Besuch ist (bis zum 03.06.17) und gerne mit seinem Sohn erst nach Spanien reisen will (dort ist Familie von ihm vorhanden) und danach nach Polen (der Großvater meines Neffens liegt im Sterben). Da meine Schwester den Reisen nicht zustimmt, weil das Kind nicht mit seinem Vater mit möchte, hat der Kindsvater nunmehr eine einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt.
In diesem Schreiben gibt er an, dass er vom 17.5.-23.5. mit meinem Neffen nach Spanien reisen möchte und vom 24.5-31.5. nach Polen, damit das Kind sich vom Großvater verabschieden kann. Des Weitern versichert er, dass seine Eltern des Öfteren und über einen längeren Zeitraum zu Besuch in Deutschland waren und mein Neffe somit ein solides Verhältnis zu den beiden hat -die Großeltern waren zwei mal in Deutschland für wenige Tage und mein Neffe interessiert sich überhaupt nicht für die beiden, da der Großvater, obwohl er Englisch spricht und mein Neffe auch, immer nur Polnisch mit dem Kleinen gesprochen hat...
Jetzt ist es so, dass die mündliche Verhandlung, ohne Kind und ohne Jugendamt am 24.05.17 stattfindet.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass das Gericht das ganze ablehnen hätte müssen, weil die Urlaubspläne bzw. der Spanienaufenthalt ja gar nicht mehr gewährt werden kann.
Wie seht ihr das?
Beste Grüße
4 Antworten
Leider hat hier das Kind kein Mitspracherecht, dieses wird ihm erst ab ca 14 gewährt. Wenn also ansonsten nichts dagegen spricht wird der Vater wohl sein Umgangsrecht bekommen und das Kind in den Urlaub mitnehmen dürfen.
Aber wenn das Kind partout nicht will, dann kann man es doch auch nicht zwingen...
Ich sehe das Verabschieden des Großvaters auch sehr skeptisch, da der Kindsvater mir selber gesagt hat, dass dieser aufgrund der Krebserkrankung einem Skelett ähnelt -ob das gut für das Kindeswohl ist bezweifel ich
Viele Richter wissen heute, dass es eine grosse Rolle spielt, wie eine Mutter zum Besuchsrecht des Vaters steht. Wenn die Mutter kein Problem hat, hat der fünfjährige Sohn normalerweise auch kein Problem damit. Da du als Schwester die Besuche skeptisch siehst, trifft dies für deine Schwester vermutlich auch zu. Normalerweise sind solche Besuche gut für das Kind. Leider wollen viele geschiedene Mütter nicht das, was für das Kind gut ist, sondern das, was ihnen selbst gerade passt. Aber grundsätzlich ist es schon so: Wenn die Mutter den Kontakt zum Vater boykottiert, ist es praktisch unmöglich, einen guten Kontakt zu erhalten.
das gericht wird da nichts ablehen. die kindesmutter hat auf das kind einzuwirken und den umgang zu fördern. das scheint sie nicht gemacht zu haben
Solange der Kindsvater in Deutschland ist befindet sich der Kleine in seiner Obhut (darüber hinsaus wird wöchentlich geskyped). Wie kommen Sie also bitte darauf, dass die Kindesmutter den Umgang mit dem Vater nicht fördert?!
Ich finde, man sollte auch ein fünfjähriges Kind nicht zu etwas zwingen, was es nicht möchte.
Ich weiß aber nicht, wie das Gericht entscheidet.