Verhalten nach brieflicher Vorladung vom Zoll?

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Das ist jetzt gerade nicht so richtig zu verstehen, da es hier ja um das Abgeben von Geld und nicht um das Bekommen von Geld geht http://dejure.org/gesetze/StGB/266a.html

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 12:20

Der Arbeitgeber meines bekannten wird nach dem §266 a ( 1+ 2 ) bechuldigt. Der bekannte soll in diesem Fall als Zeuge aussagen, da er das Geld erhalten hat.

skyfly71  30.08.2011, 12:52
@duplo1990

Na, da hat der Arbeitgeber ja auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen Mist gemacht. Daß Dein Bekannter selbst sein Gehalt bekommen hat, spielt für den § 266a keine Rolle.

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 13:08
@skyfly71

Mein Bekannter weiss, dass sein Arbeitgeber mist gemacht hat. Kann mein Bekannter auch Schwierigkeiten bekommen?

Es kennt Ihn ja kein anderer Mitarbeiter ( Er war dort 6 Monate beschäftigt). Er hatte immer nur mit seinem Chef zu tun. Sie sind meistens nachts gefahren, als die Geschäfte ( Spielothek ) geschlossen waren. Somit könnte es niemand bezeugen, außer sein Arbeitgeber, der ja Angeklagt ist. Und 2 Mitarbeiter haben bereits ausgesagt Ihn nicht zu kennen.

Ist das überhaupt Glaubwürdig? Wie kann er das gegenteil beweisen?, obwohl Ihn keiner kennt.

skyfly71  30.08.2011, 13:14
@duplo1990

Nein, IHM kann bei der ganzen Sache GAR nix passieren. Die werden von ihm lediglich wissen bzw,. bestätigt haben wollen, wie viel Lohn an ihn gezahlt wurde. Das ist ja wichtig, um nachzuvollziehen, wie viel Geld an die Sozialkassen hätte abgeführt werden müssen. Aber hier ist keine Konstellation denkbar, bei der er sich selbst strafbar gemacht haben könnte.

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 13:18
@skyfly71

Und wenn Er sein Konto zur Verfügung gestellt hat, damit jemand anderes das Geld bekommt, Da es sich um Schwarzgeld handeln könnte?

skyfly71  30.08.2011, 13:20
@duplo1990

Dann könnte er sich - je nach Grund der Zahlung - natürlich der Beihilfe strafbar gemacht haben. Z.B. Geldwäsche oder Steuerhinterziehung.

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 13:25
@skyfly71

Angenommen Er hat kein Profit damit gemacht , dass heisst Er hat kein Geld bekommen, sondern nur sein Konto dafür hingehalten.

Also sollte Er sich lieber rechtlichen Beistand holen, sprich Rechtsanwalt?

skyfly71  30.08.2011, 13:30
@duplo1990

Auf einen Profit kommt es bei einer Beihilfehandlung auch nicht an. Ob er schon einen Anwalt braucht, obwohl er noch nicht mal Beschuldigter ist, läßt sich per Ferndiagnose nicht beurteilen.

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 13:40
@skyfly71

Mein Bekannter weiss, dass er mist gebaut hat. Er hat sein Konto zur Verfügung gestellt, damit jemand anderes das Geld bekommt ( Schwarzgeld ). Die Person, die das Geld bekommen hat, ist Hartz IV empfänger /- in und arbeitet für den Beschuldigten auf 400 € - Basis. Er weiss aber nicht über welchen Zeitraum dies von statten ging.

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 14:26
@duplo1990

Das heisst der oder die Hartz IV empfänger/-in arbeitet legal auf 400 € Basis und alles was über den 400 war, wurde auf das Konto überwiesen.

skyfly71  30.08.2011, 15:08
@duplo1990

Das war dann in jedem Fall eine strafbare Beihilfe. Tja, dann kann er nur hoffen, daß es nicht raus kommt. Wenn es raus kommt, ist es allerdings sinnvoll, dann auch alles ehrlich zuzugeben. Durch Kontoauszüge läßt sich das ja alles nachvollziehen.

Von einem Anwalt würde ich aber abraten. Der würde mehr kosten, als er am Ende nützt.

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 15:31
@skyfly71

Was wären denn die Konsequenzen? Müsste er zugeben für wen er dieses gemacht hat?

skyfly71  30.08.2011, 15:49
@duplo1990

Es macht sich jedenfalls ganz gut, wenn es daraum geht, die richtige Strafe zu finden. Zwingen kann man ihn aber nicht zu einer Aussage.

Die Konsequenzen abzuschätzen, ist in diesem Fall per Ferndiagnose nicht möglich.

skyfly71  30.08.2011, 15:49
@duplo1990

Es macht sich jedenfalls ganz gut, wenn es daraum geht, die richtige Strafe zu finden. Zwingen kann man ihn aber nicht zu einer Aussage.

Die Konsequenzen abzuschätzen, ist in diesem Fall per Ferndiagnose nicht möglich.

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 16:04
@skyfly71

Ok, danke vielmals für die Hilfe! Arbeitest du selbst als Anwalt? liebe grüße :)

skyfly71  30.08.2011, 17:22
@duplo1990

Nein, nicht ganz ;-) Aber ich hab jeden Tag mit Strafrecht zu tun.

Und Thx für den Stern.

duplo1990 
Beitragsersteller
 01.09.2011, 16:09
@skyfly71

Entschuldigung, dass ich dich nochmal belästigen muss. ;) Weißt du zufällig auch wie hoch eine Geldstrafe in etwa ausfallen würde? Er hat über 6 Monate je 400 € überwiesen bekommen. Gibt es da eine genauere Liste? Danke nochmal! :)

skyfly71  03.09.2011, 18:36
@duplo1990

Nein, es gibt keine Listen und die Höhe der Strafe wird sich nicht so einfach vorhersagen lassen. GANZ grob vielleicht 2-4 Netto-Monatseinkommen.

http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html

Als Zeuge im Strafverfahren gegen den Arbeitgeber ist 'dein Kumpel' erstmal zur Wahrheit verpflichtet, muss sich aber mit seinen Aussagen nicht selbst belasten.

Wenn er sein Konto für halblegale Aktionen hergegeben hat ist das eventuell Beihilfe oder sogar Mittäterschaft zur Untreue. Wenn der Zoll irgendwann von sich aus dahinter kommt wird er das nächste mal als Beschuldigter vorgeladen. Dann gibt es keine Rabatte mehr.

Wenn er dagegen jetzt reinen Tisch macht kann ihm die Staatsanwaltschaft eventuell 'entgegenkommen'. So wie bei einer Kronzeugenregelung. Das sollte er vielleicht vorher mit seinem Anwalt besprechen.

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 21:45

Danke, das wird ihn sicher nochmal bestärken, in der der Entscheidung einen Anwalt hinzuzuziehen. Meiner Meinung nach ist das ganze auch ein paar Nummern zu groß für ihn. Und ich denke, dass diejenigen, die die Zeugen vernehmen, auch direkt merken wenn jemand lügt.

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