Ist das üble Nachrede? Wie wird das juristisch bestraft?
Sehr geehrte Community,
B, weiblich, 31 Jahre alt, Bürofachangestellte, Mutter von zwei Kindern, verheiratet, ist psychisch krank - bipolare, affektive Störung. Gut medikamentös eingestellt!
Die Mutter von B., die ich G. nennen möchte, hat in ihrem ganzen Bekanntenkreis und in der Familie erzählt, dass B. psychisch krank ist, Wahngedanken hat, aggressiv ist und bekloppt ist.
B. kann deswegen ihren kleinen 12-jahrealten Neffen nicht mehr sehen, weil Bs Schwester und ihr Mann Angst haben, B. könnte dem Kleinen etwas antun!
Die ganzen anderen Verwandten ächten B.
B. bekommt ihr Leben jedoch ganz gut hin.
Nur gegen ihre eigene Mutter und die Familie und die Verwandten scheint sie machtlos zu sein.
Kann B. eine Anzeige wegen Übler Nachrede machen?
Kann sie ihre Mutter vor Gericht bringen?
Wie wird Üble Nachrede bestraft?
Kann B. ein Schmerzensgeld einfordern?
Lieben Dank für Eure Antworten.
7 Antworten
Moin Aphrodite777,
erstmal die menschliche Seite:
Das ist nicht in Ordnung von G.
Sowas gehört sich nicht und zeugt von menschlicher Empathielosigkeit.
Nun zur rechtlichen Seite:
StGB 186 Üble Nachrede setzt voraus, dass die Behauptung unwahr ist und der Person schadet.
Ich zitiere StGB 186:
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
§ 186 Üble NachredeWer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Jetzt erkläre ich, warum StGB 186 wahrscheinlich in diesem Fall nicht angewandt werden kann.
Üble Nachrede bedeutet, man behauptet etwas, was nicht der Tatsache entspricht und man schädigt damit jemanden.
Beispiel: Person A erzählt vor seinen Freunden, Person B hätte auf der Arbeit gestohlen. Da Person A diesen Sachverhalt nicht beweisen kann, macht sich Person A der Üblen Nachrede schuldig.
Warum ist bei deinem Beispiel StGB 186 wahrscheinlich nicht anwendbar?
Die Erkrankung Bipolare affektive Störung hat als Symptome unter anderem, Reizbarkeit, und auch teilweise Wahngedanken. Auch wenn die Symptome vielleicht nicht B. betreffen, so kann es Teil der Erkrankung sein. Es ist zudem eine psychische Erkrankung.
Somit handelt es sich um eine legitime, wenn auch nicht nette Meinungsäußerung.
StGB 186 trifft nicht zu, da G. belegen kann, dass B. an einer Krankheit leidet. Die genannten Beispiele sind Teil der Erkrankung. Lediglich das Wort "bekloppt" fällt heraus. Bekloppt bedeutet "nicht ganz bei Verstand" (Quelle: Oxford Languages) Eine strafrechtliche Relevanz sehe ich hier nicht. Anzeigen kannst du sie natürlich.
Kommen wir nun zum Fazit:
B. sollte sich das nicht zu Herzen nehmen und die Zeit lieber mit den Menschen verbringen, die sie lieben und akzeptieren, so wie sie ist. Sie sollte ihre Kraft positiven Dingen widmen. Worte sollte sie nicht überbewerten.
LG
Lieber Unwissender2022, ganz lieben Dank für Deine Antwort.
Dankeschön auch für die Erklärungen. 🤗🌷🌺👍👍👍
Ist das üble Nachrede?
Nein, denn es liegt ja tatsächlich eine psychische Erkrankung vor.
Kann B. eine Anzeige wegen Übler Nachrede machen?
Eine vermutete Straftat kann immer angezeigt werden.
Kann sie ihre Mutter vor Gericht bringen?
Ich glaube nicht, dass es eine Anzeige hier bis zu einem Strafprozess schafft.
Kann B. ein Schmerzensgeld einfordern?
Das betrifft Zivilrecht. Hohe Kosten, zweifelhaftes Ergebnis.
Zunächst bleibt festzuhalten, dass B tatsächlich erkrankt ist und G das Recht hat, ihre Meinung zu äußern.
Ob da eine Schmerzensgeldforderung erfolgreich wäre, wage ich zu bezweifeln!
Üble Nachrede ist ein klassisches Privatklagedelikt und wird unter Garantie nicht im öffentlichem Interesse verfolgt und angeklagt.
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Eine Anzeige oder ein Gerichtsverfahren halte ich auch nicht für gut.
Besser ist es diese Leute zu meiden.
Dankeschön für die Verlinkung.
Wenn man möchte, kann man das.
Selber aber würde ich einfach, ciao sagen und gehen., weil die könnten mir so etwas von den Buckel runter rutschen.
Der Aufwand wäre mir wohl zu hoch, also so einen läppischen Kleinkrieg anzufangen.....dann doch lieber adios und gut ist.