Ist das üble Nachrede? Wie wird das juristisch bestraft?

7 Antworten

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Moin Aphrodite777,

erstmal die menschliche Seite:

Das ist nicht in Ordnung von G.

Sowas gehört sich nicht und zeugt von menschlicher Empathielosigkeit.

Nun zur rechtlichen Seite:

StGB 186 Üble Nachrede setzt voraus, dass die Behauptung unwahr ist und der Person schadet.

Ich zitiere StGB 186:

https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Jetzt erkläre ich, warum StGB 186 wahrscheinlich in diesem Fall nicht angewandt werden kann.

Üble Nachrede bedeutet, man behauptet etwas, was nicht der Tatsache entspricht und man schädigt damit jemanden.

Beispiel: Person A erzählt vor seinen Freunden, Person B hätte auf der Arbeit gestohlen. Da Person A diesen Sachverhalt nicht beweisen kann, macht sich Person A der Üblen Nachrede schuldig.

Warum ist bei deinem Beispiel StGB 186 wahrscheinlich nicht anwendbar?

Die Erkrankung Bipolare affektive Störung hat als Symptome unter anderem, Reizbarkeit, und auch teilweise Wahngedanken. Auch wenn die Symptome vielleicht nicht B. betreffen, so kann es Teil der Erkrankung sein. Es ist zudem eine psychische Erkrankung.

Somit handelt es sich um eine legitime, wenn auch nicht nette Meinungsäußerung.

StGB 186 trifft nicht zu, da G. belegen kann, dass B. an einer Krankheit leidet. Die genannten Beispiele sind Teil der Erkrankung. Lediglich das Wort "bekloppt" fällt heraus. Bekloppt bedeutet "nicht ganz bei Verstand" (Quelle: Oxford Languages) Eine strafrechtliche Relevanz sehe ich hier nicht. Anzeigen kannst du sie natürlich.

Kommen wir nun zum Fazit:

B. sollte sich das nicht zu Herzen nehmen und die Zeit lieber mit den Menschen verbringen, die sie lieben und akzeptieren, so wie sie ist. Sie sollte ihre Kraft positiven Dingen widmen. Worte sollte sie nicht überbewerten.

LG

Aphrodite777 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 08:34

Lieber Unwissender2022, ganz lieben Dank für Deine Antwort.

Dankeschön auch für die Erklärungen. 🤗🌷🌺👍👍👍

Ist das üble Nachrede? 

Nein, denn es liegt ja tatsächlich eine psychische Erkrankung vor.

Kann B. eine Anzeige wegen Übler Nachrede machen?

Eine vermutete Straftat kann immer angezeigt werden.

Kann sie ihre Mutter vor Gericht bringen?

Ich glaube nicht, dass es eine Anzeige hier bis zu einem Strafprozess schafft.

Kann B. ein Schmerzensgeld einfordern?

Das betrifft Zivilrecht. Hohe Kosten, zweifelhaftes Ergebnis.

Zunächst bleibt festzuhalten, dass B tatsächlich erkrankt ist und G das Recht hat, ihre Meinung zu äußern.

Ob da eine Schmerzensgeldforderung erfolgreich wäre, wage ich zu bezweifeln!

Üble Nachrede ist ein klassisches Privatklagedelikt und wird unter Garantie nicht im öffentlichem Interesse verfolgt und angeklagt.

https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

Eine Anzeige oder ein Gerichtsverfahren halte ich auch nicht für gut.

Besser ist es diese Leute zu meiden.

Aphrodite777 
Beitragsersteller
 04.02.2022, 05:42

Dankeschön für die Verlinkung.

Wenn man möchte, kann man das.

Selber aber würde ich einfach, ciao sagen und gehen., weil die könnten mir so etwas von den Buckel runter rutschen.

Der Aufwand wäre mir wohl zu hoch, also so einen läppischen Kleinkrieg anzufangen.....dann doch lieber adios und gut ist.