Selbstständige Arbeit im Studium: Höchstgrenze des Einkommens für private Krankenversicherung?
Der Sohn meiner besten Freundin arbeitet neben dem Studium auf Honorarbasis und ist privat versichert. Jetzt prüft die Krankenversicherung, ob er noch berechtigt ist, trotz eingereichter Studienbescheinigung die Sonderkonditionen zu erhalten. Er sollte das Einkommen dabei angeben.
Darf man etwa eine bestimmte Einkommensgrenze als Student nicht überschreiten? Er arbeitet 10 Stunden die Woche. Das ist doch rechtens, oder?
6 Antworten
Hallo nochmals,
kann mir die Nachfrage von der PKV nur damit erklären, dass die PKV wissen will, ob er noch "ordentlicher Studierender" ist (wg. der 20-Stdn. Regelung wöchentlicher Arbeitszeit) - also die Einkommenshöhe dürfte hierbei keine Rolle spielen!
Siehe hierzu folgende Frage/Antwort: Thema: Regelungen in der privaten Krankenversicherung ...
**Ich bin privat krankenversichert und möchte es auch bleiben.
Darf ich während des Studiums so viel hinzu verdienen, wie ich möchte?**
Ja, das dürfen Sie. Ihre Einkünfte sind dafür nicht ausschlaggebend. Bedeutung kann allerdings Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit gewinnen. Wenn Sie dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, so werden Sie als Arbeitnehmer eingestuft. In der Folge würde die allgemeine Sozialversicherungspflicht eintreten und Sie wären verpflichtet, sofort wieder in das System der gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln.
Nachzulesen unter: http://www.dewion.de/krankenversicherung/studenten/gkv-studenten-faq.shtml
Gruß siola
Hallo,
in der privaten Krankenversicherung sind immer die Regelungen des gewählten Tarifs maßgebend. Diese können je nach Unternehmen und je nach Tarif unterschiedlich sein.
Wenn man einen Anspruch auf Beihilfe über den Arbeitgeber eines Elternteils (Beamter o.ä,) hat, gilt für die Beihilfe eine Einkommensgrenze. Nach Überschreiten dieser Grenze (meist ein Grenzwert pro Kalenderjahr oder an den Bezug von Kindergeld geknüpft) kommt es zu einer deutlichen Beitragssteigerung (z.B. Verdoppelung).
Gruß
RHW
Wenn er die Sonderkonditionen als Student nimmt, darf er natürlich nicht viel dazu verdienen.
Liebe Heidrun,
ja wieviel darf er denn dazuverdienen???
Ich kann dir nur sagen, wie es bei der gesetzlichen Krankenkasse ist. Da wird auch geprüft, ob das Studium oder die Honorartätigkeit überwiegt. Sollte die selbstständige Tätigkeit überwiegen, verliert man die günstigere Einstufung als Student. Ich kann mir vorstellen, dass die "Privaten" ähnlich urteilen. Lg
Hallo,
hier findest du Infos wg. Krankenversicherung für Studierende:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php
Gruß siola
Hier noch weitere Infos über Private Krankenversicherung (PKV) für Studenten:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/pkv-studenten.php
PS: In den "Normaltarifen" der privaten KV spielt nicht das Einkommen eine Rolle, sondern das Eintrittsalter wg. Beitragshöhe! Hier noch ein Beispiel zur privatenKV: w w w.peter-pretzel-versicherungen.de/studenten-krankenversicherung.htm
Leider kann ich bisher kein Hinweis auf das Einkommen finden...
Gruß siola