Hat man auch dann ein Anrecht auf Unterhalt, wenn man ein privates Studium macht und nebenbei 800-900 netto verdient?
Hey Leute,
Ich werde im Sommer nach Hamburg ziehen und dort ein privates "Teilzeitstudium" beginnen, nebenbei werde ich 20-25 Std arbeiten und dabei so ca 800-900 Netto verdienen. Da ich mein Studium selber bezahle und Kosten wie Miete, Essen, HVV-Monatsticket usw. habe wird das mit dem Einkommen etwas schwer.
Habe ich denn trotz allem ein Anrecht auf Unterhaltszahlungen meiner Eltern?
Vielen Dank schon mal im Vorraus :)
4 Antworten
In der Erstausbildung sind dir vorrangig deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet,aber eigenes Einkommen wird mit deinem Unterhaltsanspruch verrechnet !
Wenn du Vollzeit Studieren würdest und nebenbei arbeiten gehen würdest,dann könntest du in der Regel erst mal ca. 60 € für Aufwendungen wegen der Beschäftigung abziehen und der Rest würde dann ggf. zu 50 % auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet werden können.
Aber wenn du nur Teilzeit studierst sieht es sicher anders aus,denn ab 18 sollst du wenn möglich für deinen Unterhalt selber sorgen,dann kannst du von deinem Einkommen deine Aufwendungen fürs Studium abziehen,dann steht dir dein Kindergeld von 190 € zu und wenn du dann weniger als 735 € hast müssten die Eltern Unterhalt zuzahlen,vorausgesetzt sie sind leistungsfähig.
Ein Student ist grundsätzlich nicht verpflichtet, neben einem Studium noch erwerbstätig zu sein. Ist er es trotzdem, so wird sein Einkommen nur teilweise auf den Unterhalt angerechnet. Bei einem Teilzeitstudium ist das etwas anders. Es kommt hier darauf an, wie viel Stunden Du pro Woche studierst. Wenn das Studium nur ganz untergeordnete Zeit einnimmt (z.B. nur 10 Stunden wöchentlich alles in allem), so bist Du eigentlich ein Berufstätiger, der nebenher studiert. Dann dürftest Du keinen Unterhaltsanspruch haben. Sollte das Studium mehr zeit beanspruchen, dann kann Dir ein Teil des Einkommens (ca. 30 bis 50%) anrechnungsfrei bleiben.
Kommt mit darauf an wie alt du bist.
Ob es deine erste Ausbildung ist, oder die erste "weitergeführt" wird.
Dann müssen dich deine Eltern unterstüzen.
Dein Einkommen wird bei der Unterhaltsberechnung mit berücksichtigt!
Und bei 800-900€ mtl Einkommen plus Kindergeld wird wohl kaum noch Unterhalt seitens der Eltern zu zahlen sein.
Werde nächsten Monat 20 Jahre alt und ist meine erste "Ausbildung".