Gilt Kindesunterhalt als Einkommen bei der gestezlichen Krankenversicherung (Familienversicherung)?
Ich bin verheiratet und habe 2 Stiefkinder.
Meine Frau hat kein monatliches Einkommen. Die Kinder bekommen Unterhalt über die Erzeuger.
Zählt der Unterhalt als Einkommen mit dazu?
Meine GKV hat folgende Vorgaben bei der Familienversicherung:
Angehörige sind unter anderem kostenlos mitversichert, wenn sie kein eigenes monatliches Einkommen über 365 Euro haben (für geringfügig Beschäftigte beträgt die Einkommensgrenze 400 Euro).
Im Rahmen der Familienversicherung sind auch Ihre Kinder beitragsfrei versichert. Es gelten folgende Altersgrenzen und Voraussetzungen:
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht beschäftigt oder selbstständig tätig sind
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, sofern hieraus kein Einkommen bezogen wird.
Müsste meine Frau sich selbst versichern, wenn der Unterhalt eines einzelnen Kindes über den 365,- Euro liegt, obwohl sie kein eigenes Einkommen hat?
4 Antworten
Nein. Unterhalt ist - wie Du ja schon schreibst - Einkommen der Kinder, nicht des Elternteils. Nur dann, wenn sie für SICH Unterhalt beziehen würde, wäre das anrechenbares Einkommen.
Ja, das ist so.
Die Kinder deiner Frau, werden wahrscheinlich nicht über Dich Familienversichert, denn es gilt wenn Kinder Unterhalt bekommen, der Unterhaltspflichtige in Deutschland wohnt, dieser auch die Kinder über sich Familienversichern muss! Das kann deine Frau auch selber bei der Krankenkasse des Unterhaltspflichtigen beantragen, unabhängig vom Einverständniss des Unterhaltspflichtigen, sind Krankenkassen verpflichtet Kinder mit beim Unterhaltspflichtigen(Vater)zu versichern, dieses gilt solange deine Frau nicht selbst Pflichtversicher(also in Arbeit) steht,dann kann Sie die Kinder auch über sich Familienversichern. Nur Unterhaltspflichtige können Kinder Familienversichern.
Die Kinder deiner Frau sind entweder über sie, oder über die Väter in der Familienversicherung.
Hallo,
nach § 10 SGB V und § 16 SGB IV sind bei der Familienversicherung nur Einkünfte entscheidend, die (bei entsprechender Höhe) auch steuerpflichtig wären.
Der Unterhalt für Kinder gehört auf keinen Fall dazu.
Bei getrennt lebenden Ehegatten kann der Unterhalt die kostenlose Familienversicherung ausschließen.
Gruß
RHW
Das heißt, egal wie hoch der Unterhalt des Kindes ist, es hat keinen Einfluss auf die Familienversicherung? Auch wenn der Kindesunterhalt (mal angenommen) 450,- Euro betragen würde?