private Krankenversicherung - Minijob - Wechsel in Teilzeit - Ausbildung - Schüler -
Hallo,
ich habe einige Fragen bezüglich Krankenversicherung und Sozialversicherungspflicht. Ich bin noch Schüler, mache mein Abitur und habe ab Mai keine Prüfungen und keinen Unterricht mehr.
Im Moment wohne ich Zuhause und mache seit einem dreiviertel Jahr einen Minijob (bis 450€). Ich bin über meine Eltern privat Krankenversichert und gehe im Oktober in die Ausbildung, wofür ich eine eigene Krankenversicherung benötige, weshalb die private Krankenversicherung 3 Jahre bis zu meinem Studium ausgesetzt wird und ich sie dann wieder nutzen kann.
Ich möchte nun meinen Minijob kündigen und eine Beschäftigung in Teilzeit anfangen (20-30 Std./Woche), um mir für Ausbildung und Studium ein finanzeilles Polster anzusparen.
Wie sieht es nun mit der privaten Krankenversicherung aus? Da meine Beschäftigung länger als die für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis üblichen 50 Tage andauern wird und ich mehr als z.Zt. 450€ im Minijob verdienen werde/möchte, benötige ich doch eigentlich eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung, stimmt das?
Kann ich die private Krankenversicherung auch für die 4 Monate, die ich in Teilzeit arbeiten möchte, aussetzen? Kann ich die eigenständige Krankenversicherung des Teilzeitjobs dann auch für meine Ausbildung übernehmen?
Ich blicke im Moment durch diesen ganzen Versicherungswahnsinn nicht durch...
5 Antworten
... ich rate dir bei einer Krankenkasse anzurufen und dich dort beraten läßt. Die Krankenkasse von uns hat meiner Tochter sogar geholfen einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Die haben "Berufsberatung" gemacht und das echt super. Perspektiven und Alternativen vor Augen geführt. Ich war sehr überrascht, und natürlich auch erfreut:. Wir sind bei der Techniker Krankenkasse, du kannst aber jede X-belibige Kasse anrufen, solange bis dir geholfen wird. Wir können die TK gerne empfehlen :-)
LG
danke, den Ausbildungsplatz habe ich allerdings schon ;)
Der Tipp mit dem Durchtelefonieren finde ich gut, probier ich mal aus... danke!
Hallo,
wenn die Beschäftigung mehr als geringfügig ist (z.B. mehr als 450 Euro brutto für mehr als 2 Monate), besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hiervon kann man sich befreien lassen (§ 8 SGB V). Viele private Krankenversicherungen bieten gegen Beitragszahlung eine Anwartschaftsversicherung an. Die Voraussetzungen und Kosten können je nach Versicherungsunternehmen und -tarif sehr unterschiedlich sein.
Man sollte sich bereits** jetzt** mit der Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV ab Studienbeginn beschäftigen. Wenn man an einer dt. Hochschule studiert, wird man versicherungspflichtig in der GKV. Von der GKV-Versicherungspflicht kann man sich aber auf Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn befreien lassen. Diese Befreiung hat folgende Auswirkungen:
Wenn man als Student in die PKV wechselt, ist eine Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich: Wenn man nach dem Studium eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 450 Euro monatlich und weniger als 52200 Euro jährlich brutto aufnimmt, wird man wieder in der GKV versichert. Wenn man arbeitslos ist, sich selbständig macht oder eine Beamtentätigkeit aufnimmt, kann man nicht wieder in die GKV wechseln.
Auch bei Wegfall von Einkommen (z.B. Studentenjob) odr Wegfall der Beihilfe über die Eltern bleibt man weiter in der PKV. Auch wenn man in der PKV eine Altersgrenze überschreitet und die Beiträge deutlich steigen, bleibt man in der PKV. Eine kostenlose Familienversicherung über den (späteren) Ehegatten oder die Eltern (wenn diese aufgrund geänderter Umstände in die GKV wechseln) ist als Student ausgeschlossen. Dies gilt auch als Halbwaisenrentner.
Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.
Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:
• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)
• Zahnersatz gestaffelte Höchstleistunggen in den ersten Jahren
• Hilfsmittel: Katalog der GKV:
db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.
• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe, z.B. bei Burnout, Prüfungsstress ...)
• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall
-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe
Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach dem Studium als Arbeitsloser wieder in die GKV zurück?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den Stand von 2008. Seit 1.1.2009 gilt folgende Regelung:
.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a
In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden in vielen Tarifen nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).
Vielleicht interessant:
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
pkv-ombudsmann.de/
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)
Die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag sind immer 100% korrekt anzugeben: Gab es in den letzten Jahren irgendwann Rückenbeschwerden? Gab es Knieeinschränkungen? Oder Kopfschmerzen? Oder eine Erkältung mit Husten? Nicht angegebene Erkrankungen können auch nach Jahren zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Kran...
Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.
Die Entscheidung hat teilweise längere Auswirkungen, als man selber annimmt, und sollte daher sehr gründlich angegangen werden.
Erfahrung eines Studenten mit der PKV:
gutefrage.net/frage/welche-private-krankenversicherung-fuer-studenten--ist-zu-empfehlen
Für die Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse hat man übrigens 14 Tage Zeit:
.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherunggrundprinzipien/allegesetzlichenkrankenkassen/allegesetzlichen_krankenkassen.jsp
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Noch Fragen?
Gruß
RHW
Sobald du eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, musst du dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Ausbildungsverhältnisse sind grundsätzlich versicherungspflichtig.
Die private Versicherung kann durch eine Anwartschaft aufrecht erhalten werden. Dafür sind dann 10 % der jetzigen Prämie weiter zu zahlen. Damit vermeidest, du eine erneute Gesundheitsprüfung, beim späteren Statuswechsel.
Auch für die Ausbildung kannst du nicht "aussetzen" die Anwartschaftsversicherung muss bezahlt werden (10 % des Tarifbeitrags). Sonst läufst du Gefahr, später nicht wieder in die Private Versicherung zu kommen. Der dann gültige Beitrag richtwet sich sowieso nach dem neuen Eintrittsalter.
Ich möchte nun meinen Minijob kündigen und eine Beschäftigung in Teilzeit anfangen (20-30 Std./Woche), um mir für Ausbildung und Studium ein finanzeilles Polster anzusparen.
Noch ein Tipp für dein späteres Studium: Nicht dass du dir zu viel an Euro ansparst wg. evtl. BAföG später - z.Zt. beträgt die Vermögensgrenze 5.200 Euro beim BAföG!
Gruß siola
wenn du selbst Geld verdienst brauchst du auch eine eigene Krankenversicherung, aber keine private sondern eine gesetzliche. In die private Krankenversicherung kommst du erst ab einem gewissen Einkommen oder als Selbstständiger.
kann ich denn die private Krankenversicherung nicht nur für die Ausbildung aussetzen, sondern auch für die Teilzeitbeschäftigung?