Regelungen bei freiberuflicher Tätigkeit auf Honorarbasis? (bitte um schnellen Rat)

5 Antworten

Wer Einkünfte über 375 € im Monat hat, kann nicht mehr familienversichert werden. Es sei denn, es handelt sich um einen Minijob bis 400 €. Ob und wie sich diese Grenzen 2013 verändern, musst du in Erfahrung bringen. Beim Kindergeld gibt es keine Einkunftsgrenzen mehr. Beim Wohngeld wird immer das Familieneinkommen, also auch deines, zu Grunde gelegt.

Also das Wohngeld wird auf jeden Fall gekürzt (egal ob Honorartätigkeit oder Minijob). Fraglich ist nur, ob im laufenden Bewilligungszeitraum oder erst ab Weiterleistungsantrag. Im lfd. BZR ändert sich das Wohngeld, wenn sich durch dein Einkommen das Gesamteinkommen um mehr als 15 % erhöht. Wenn nicht, verringert es sich erst ab Weiterleistungsantrag.

Sense19 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 14:33

Hmm, ok. Also wenn ich mein eigenes Geld haben will, dann müssen meine Eltern zwangsläufig mit einer Wohngeldkürzung rechnen (was ja auch nur zu logisch ist, da die Familie nun ein höheres Einkommen hat).

Was ich mich frage ist aber: Bei der Tätigkeit auf Honorarbasis werde ich doch nie einen festen monatlichen Betrag bekommen, das wird sich doch immer nach der von mir erbrachten Leistung ändern (ich rechne damit, dass es mal 360€, mal 370€, mal 340€ werden können). Wie will das Amt dann richtig damit rechnen?

Mit den Fachbegriffen kenne ich mich leider nicht aus; ne Erläuterung wäre nett :)

Sommerloch2010  12.12.2012, 14:43
@Sense19

Üblicherweise wird der Durchschnitt errechnet. Wenn du gerade erst mit der Honorartätigkeit beginnst, ist eine Einkommensprognose zu machen. Wenn du z. B. (so wie hier) angibst, dass du mit einem Einkommen zwischen 350 und 370 EUR monatlich rechnest, wird wohl erst einmal 360 EUR monatlich zugrunde gelegt. Möglicherweise hast du ja auch einen Honorarvertrag und daraus lassen sich Erkenntnisse für eine Prognose gewinnen.

Sense19 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 14:56
@Sommerloch2010

Danke!

Jetzt weiß ich, was mehr oder weniger auf mich zu kommt. Glaube, das Arbeitsamt hätte es nicht besser erklären können (werde trotzdem morgen mit denen sprechen).

du darfst monatlich 400 Euro dazuverdienen. Das ist Steuerfrei, damit gibt es auch keine kürzungen

Sommerloch2010  12.12.2012, 14:12

Das stimmt nicht. Der einzige "Vorteil" ist die Steuerfreiheit. Auf Sozialleistungen wird es dennoch ganz oder teilweise angerechnet.

Sense19 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 14:34
@Sommerloch2010

Auf alle Arten von Sozialleistungen, die die Familie bezieht, oder (wie in deinem obigen Kommentar) nur auf das Wohngeld?

Sense19 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 12:56

Danke!

Aber "dazuverdienen" ist das falsche Wort glaube ich; habe ja keinen Job gehabt bisher. D.h. es gibt keine jährliche Höchstgrenze, sondern nur eine monatliche von 400€?

dazu musst du dich als selbständiger privat versichern natürlich musst du noch den Arbeitsamt Auskunft geben über deine Tätigkeit.

und du solltest noch mal nach scheinselbständigkeit googeln.

Sense19 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 13:32

Ach ja und an Schwarzarbeit bin ich nun wirklich nicht interessiert, tut mir Leid.

Sense19 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 13:06

Interessant, das wurde mir bisher noch nicht gesagt (auch nicht von meinen Bekannten, die da arbeiten; wahrscheinlich wissen die selbst nichts davon).

Was würde passieren, wenn ich da ohne Privatversicherung einsteigen würde? Was wären die Risiken?

Muss ich dann selbst zum Arbeitsamt und dort Bescheid sagen, oder erhält man nach der ersten Honorarauszahlung iwie nen Brief vom Amt?

Habe soeben mit meiner Krankenkasse telefoniert..

Die Grenzen sehen wie folgt aus:

-Monatlicher Verdienst muss unter 375€ liegen (bei geringfügiger Beschäftigung unter 400€)

-Wöchentliche Arbeitsstunden max. 15h

Die Grenze mit den 8000€ sind dann für die Steuern gedacht.

Solange ich diese Grenzen einhalte, brauche ich mich nicht iwie zusätzlich versichern o.ä..

Joa, dann hätte sich das Problem wohl geklärt würde ich sagen.