Selbst kündigen vor der IHK Abschlussprüfung?

5 Antworten

wenn bleibt dir nur ein Auflösungsvertrag, dein Chef meldet dich ab. Du kommst gar nicht mehr zur Prüfung.

du willst den Beruf aufgeben, hast du eine Frist von 4 Wochen.

So einfach ist das mit dem Kündigen während der Ausbildung nach der Probezeit nicht.

Nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz kann ein Azubi nur mit der Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung abbrechen oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte.

Für eine fristlose Kündigung reichen m.M. nach die o.g. Gründe nicht.

Das Ausbildungsverhältnis kann (stand jetzt), nur mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden (zu jedem beliebigen Termin).

Gegen Unhöflichkeit wirst Du nicht viel tun können. Allerdings kannst Du Dich wehren, wenn Du jetzt (fast) nur noch zu Reinigungstätigkeiten herangezogen wirst.

Ich weiß ja nicht, welchen Beruf Du lernst, bezweifle aber, dass diese Tätigkeit für die Ausbildung notwendig ist.

Das BBiG sagt im § 14 u.a., dass ein Azubi nicht zu berufsfremden Arbeiten herangezogen werden darf. Es spricht nichts dagegen, dass er mal aufräumen muss, er ist aber keine Hilfskraft und darf keinen anderen MA "ersetzen" müssen (hier die Reinigungskraft).

Da der Termin für die Prüfung ja schon feststeht, solltest Du die Zeit bis dorthin noch "überstehen". Wenn die Schikanen (ich gehe davon aus, Du übertreibst nicht), größer werden, bzw. dauerhaft sind undder Hinweis auf den § 14 BBiG nichts bringt, kannst Dich auch an die zuständige Kammer (z.B. IHK) wenden. Dort kann man Dir evtl. sagen, wie Du Dich den (kleinen) Rest der Ausbildung verhalten kannst/sollst

SalzZbrezZel 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 09:13

Ich habe in meiner gesamten Ausbildung ( 3 Jahre) nichts gelernt. Das wird sich sicherlich auch in der Prüfung widerspiegeln. Aber was hätte die IHK groß machen können? Das fing alles nach der Probezeit an.

Hexle2  09.04.2021, 09:46
@SalzZbrezZel

Ich weiß ja nicht, was Du für eine Ausbildung machst aber man kann sich selbstverständlich nach der Probezeit an die zuständige Kammer, den Betriebsrat bzw. die JAV (falls vorhanden) und auch die zuständige Gewerkschaft wenden.

Ein Gespräch mit dem Vertrauenslehrer der Berufsschule hätte auch nicht geschadet.

Gerade die Kammer und/oder auch zuständige Gewerkschaft hätten u.U. nach einem anderen Ausbildungsbetrieb schauen können.

Wir haben bei uns im Betrieb auch schon Azubis aus anderen Betrieben gehabt, die ihre Ausbildung dann bei uns beendet haben. Meist passierte das nach Anfragen der Gewerkschaft.

Ich habe Dir in meiner Antwort die Möglichkeiten genannt, die ich für Dich sehe. Wie lange dauert die Ausbildung denn noch, wann ist der Prüfungstermin?

Setzt jetzt bitte nicht die vergangenen fast drei Jahre in den Sand.

SalzZbrezZel 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 09:54
@Hexle2

Ich erlerne den Ausbildungsberuf Beruf „Fachkraft für Lagerlogistik“. Meine ganze Ausbildung ist leider mehr als fehlgeschlagen. Mein Ausbilder hat mir keine Tätigkeiten beigebracht, es wurde sich nicht an den Plan gehalten der IHK und er zeigt kein Interesse an mir. In mein Berichtsheft wurde ich genötigt Lagertätigkeiten aufzulisten, damit es nicht auffällt, dass ich Jahre lang falsche Arbeit verrichten musste. Er meinte sonst würde er das Berichtsheft nicht unterschreiben. 

Jetzt das beste, die Firma hat so ein kleines Lager, das nach 2 Stunden keine Arbeit mehr da ist.

meine Ausbildung ist Anfang Juni zu Ende und die Prüfungen sind am 04.05/05.

SalzZbrezZel 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 09:55
@SalzZbrezZel

Mein Betrieb ist ein 20 Mann u

Unternehmen. Also keine Chance etwas zu verändern...

Hexle2  09.04.2021, 10:52
@SalzZbrezZel

Jetzt ist es sowieso zu spät etwas zu ändern.

Allerdings sehe ich noch keinen Grund für eine fristlose Kündigung Deinerseits und bei einer ordentlichen Kündigung wäre die Frist auch noch vier Wochen, die ist aber nur aus den o.g. Gründen möglich und die fallen weg.

Sorry, Dir wird nichts anderes übrig bleiben als die letzten Wochen noch zu "überstehen". Du kannst Dich aber immer noch gegen permanente Reinigungstätigkeiten wehren, da das gegen den Ausbildungsgedanken spricht und Dir ja in diesem Betrieb sowieso nichts mehr passieren kann, bzw. es sich bestimmt nicht verschlimmert.

Wenn es gar nicht mehr geht und Dich die Situation krank macht (psychisch und/oder physisch), geh zum Arzt, der wird Dir ggf. eine AU-Bescheinigung ausstellen.

SalzZbrezZel 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 10:59
@Hexle2

Vielen Dank. Augen zu und durch ist die Devise...

Hexle2  09.04.2021, 11:29
@SalzZbrezZel

Du hast diesen "Laden" bis jetzt überstanden, Du wirst auch den kleinen Rest noch schaffen.

Du kannst Dich ja darauf "freuen", bald gehen zu können. Ich wünsche Dir alles Gute für die Zukunft und Deine Prüfung

SalzZbrezZel 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 15:18
@Hexle2

Vielen lieben Dank!

LuClRa  09.04.2021, 16:27
@SalzZbrezZel

Du schaffst das!

Zur Not nimm dir nen Krankenschein😶. In diesem Fall sähe ich es als Alternative an.

SalzZbrezZel 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 09:11

Ich erlerne den Ausbildungsberuf Beruf „Fachkraft für Lagerlogistik“. Meine ganze Ausbildung ist leider mehr als fehlgeschlagen. Mein Ausbilder hat mir keine Tätigkeiten beigebracht, es wurde sich nicht an den Plan gehalten der IHK und er zeigt kein Interesse an mir. In mein Berichtsheft wurde ich genötigt Lagertätigkeiten aufzulisten, damit es nicht auffällt, dass ich Jahre lang falsche Arbeit verrichten musste. Er meinte sonst würde er das Berichtsheft nicht unterschreiben.
Jetzt das beste, die Firma hat so ein kleines Lager, das nach 2 Stunden keine Arbeit mehr da ist.

SalzZbrezZel 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 09:05

Vielen Dank.

Nein. Aber bestimmt gibt es in deinem Betrieb eine Gruppe, welche sich für Azubis einsetzt. Melde dich da, und schildere denen das Problem. Vor allem aber auch, dass du verbal attakiert wirst, das geht gar nicht, es ist dein volles Recht danach den Betrieb zu verlassen.

Ich würde mich eher krankmelden als zu kündigen. Die rechtliche Seite Deiner Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, höchstens spekulieren.

Gruß Matti

Jetzt würde ich gern mal Deinen Betrieb dazu hören.

Mobbing entsteht nicht von ungefähr, auch wenn die "Gemobbten" hier stets Stein und Bein schwören, keinerlei Anlaß gegeben zu haben.

Und nein, Du kannst den Ausbildungsbetrieb jetzt nicht verlassen, wenn Du Dich der Prüfung unterziehen willst.