Ausbildung kündigen: Nach der Schriftlichen aber VOR der mündlichen Prüfung.

6 Antworten

Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam,wenn der Arbeitgeber dem auch zustimmt. Das kann er - aber er muss es nicht.

Kündigen kannst du das Ausbildungsverhältnis ansonsten nur mit einer Frist von vier Wochen,oder aus wichtigem Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist.Ein wichtiger Grund scheint aber nicht vorhanden zu sein,sonst hättest du den hier bestimmt angegeben.

Und das lohnt sich kaum,da das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der Abschlussprüfung automatisch endet,auch wenn im Ausbildungsvertrag ein späteres Datum angegeben ist.

Außerdem sollte berücksichtigt werden,dass man die Prüfung, aus welchen Gründen auch immer, eventuell nicht besteht und einen zweiten Anlauf nehmen muss.

In dem Fall ist ein ungekündigtes Ausbildungsverhältnis besser als ein gekündigtes.

Es gibt Ausbildungsbetreuungen, die Dir helfen können. Hier wirst Du unverbindlich und kostenlos beraten. Mach Dir schlau, wo es so eine Betreuung in Deiner Nähe gibt, zur Not bei der Arbeitsagentur fragen.

http://www.ausbildungsbetreuung.de/

habt ja alle recht, sind ja nur noch 2 Monate, habe mir überlegt bis zu Mai normal weiter zu arbeiten und nach der Prüfung nehme ich mir dann meinen gesamten Urlaub + meine Überstunden die ich noch habe. Das müsste dann, so wie ich es errechnet habe für 1 Monat reichen.

Und wenn ich es mir so recht überlege sind es ja nur noch knapp 4 Wochen bis zur Schriftlichen Prüfung, werde ich wohl irgendwie schaffen, habe es ja die letzen fast 3 Jahre auch geschafft ;)

Danach werde ich sehen, dass ich aus dem Beruf rauskomme und mich schulisch weiterbilde.

Kauffrau Im Einzelhandel ist ja mal nicht das wahre.

Das kommt auf deinen Ausbildungsvertrag an. Eigentlich endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablegung der kompletten Prüfung. Es bedarf also gar keiner Kündigung. Nur wenn bereits feststeht, dass der Betrieb dich ins Angestelltenverhältnis übernehmen will, musst du überhaupt kündigen.

Da die Firma die Prüfungsgebühr zahlt, könnte es sein, dass sie das dann verweigert, wenn du der Firma nicht mehr zur Verfügung stehst. Dann musst du selbst sehen, wie du zur Prüfung zugelassen wirst.

Das sind Vorgaben, die auch für dich gelten, wenn du zur Prüfung zugelassen werden möchtest. Im Lebenslauf kommt es nicht gut, wenn du Fehlzeiten während der Prüfungen hast. Jeder spätere Betrieb sieht da ein Problem.

vika1993 
Beitragsersteller
 03.04.2012, 14:13

Das verstehe ich auch. Aber es ist total schlimm bei uns im Betrieb. Der Vater von unserem Chef beleidigt und Mobbt uns nur noch. Unser Chef tut nicht mal was dagegen. Ich will da einfach nur noch raus. Meine Abschlussprüfung aber machen, ich habe das jetzt so lange durchgehalten. Ich denke ich werde kündigen.