Wann ist das Ausbildungsverhältnis beendet?
Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Ausbildungsende. Ich mache eine Ausbildung zur Augenoptikergesellin. Am 27. Juni habe ich Freisprechung, d. h. ich bekomme dann gesagt, ob ich Geselle bin oder nicht. Am 07. Juli ist die offizielle Feier, bei der ich meinen Gesellenbrief bekomme. Ab wann muss ich denn nun NICHT mehr in den Betrieb? (Fange nämlich ab 01.08. bei einer anderen Niederlassung zu arbeiten an) Ab 28. Juni oder ab 08. Juli?
9 Antworten
Dazu sagt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 21 Abs.2 :
Besteht der Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung,so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.
bessere Antwort gibs nicht (:
Das steht normalerweise in Deinem Ausbildungsvertrag!
Sollte es da nicht stehen, dann frage Deinen Ausbilder. Jeder hat da ja seinen bevorzugten Ansprechpartner!
Wenn im Vertrag bis Ende Juni steht, dann geht er auch bis Ende Juni! Solltest Du diesen Vertrag brechen, wird es Dir schlecht ergehen (innerbetrieblich)........
Fail. Das Datum im Vertrag ist bei erfolreicher Pruefung hinfaellug. Schau ins bbig
Wenn du das Prüfunngsergebnis bekommen hast, endet der Ausbildungsvertrag! Da du nicht übernommen wirst, musst du dich für die Übergangszeit arbeitslos melden (Krankenversicherung)! Wenn du noch weiter arbeiten sollst und willst, dann musst du mit deinem Lehrherrn einen neuen Vertrag abschließen! Aushilfe oder Ferienjob!
Endet die Ausbildung mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages oder am letzten Prüfungstag?
Wenn der Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. Am letzten Prüfungstag wird vom Prüfungsausschuss eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt, worin das Bestehen oder Nichtbestehen angekreuzt ist. Diese Bescheinigung ist sofort dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen. Bei bestandener Prüfung ist mit Datum dieser Bescheinigung das Ausbildungsverhältnis beendet.
Wurde die Prüfung nicht bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages, es sei denn, der Lehrling verlangt eine Verlängerung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Quelle: http://www.hwk-luebeck.de/ausbildung/fragen-antworten/fragen-am-ende-der-ausbildung.html
Wenn du am 27. Besteht danach nicht mehr mit der bestätigung hast du es geschafft 😉😉😉😉muss nicht mehr arbeiten
im vertrag steht bis ende juli. aber das kann ja nicht sein, wenn ich ende juni schon ergebnisse bekomme ;) also was im vertrag steht, kann ich mich auf jeden fall nicht drauf verlassen, das weiß ich hundert pro...