Wie viele entschuldigte Fehlstunden sind in der Berufsschule (während der Ausbildung) akzeptiert, um für die Prüfung zugelassen zu werden?

4 Antworten

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Man kann schlecht sagen ab wie viel Fehltagen man nicht mehr zugelassen wird.

Aber solange die Fehltage entschuldigt sind und du es selbst auch schaffst den Stoff nachzuholen ist das wirklich kein Problem!

10 unentschuldigte wären schlimmer und vor allem auch eine Grund für eine Abmahnung/Kündigung seitens des Betriebs.

Lapushish 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 23:51

Und glaubst du, meine Lehrerin würde zumindestens meine Chefin informieren, wenns eng wird und nicht wenns bereits zu spät ist? Oder kann sie das auch nicht genau wissen - entscheidet ja die IHK

Kann nicht sagen wie es bei dir geregelt ist, aber bei mir und Bekannten ist es so das man egal wie 70% Anwesendheit braucht um die Ausbildung/Schule zu bestehen.

Du msut dir kmeine sorgen machen den zugelassen würdest du zb nicht wen du 6 moante Fehlzeiten hättest aber dan kann man um 6 monate Verlängern wen der betrieb mitsielt Der betreib würde es schon wissen wen es ein problem geben würde wichtieger ist das du ab dem 3ten nicht so oft in de rBerufschule fehlstda jetzt das Unterichtet wird was wichtieg ist auch zb Wissen über 'Kündiegungen,Arbeitsscjutz usw. außerdem wird bis zur prüfung vieles Wiederholt werden das darfts du dan nicht verassen zb  6monate vor der Prüfung.

Theoretisch ,müstes du garnicht zur berufschule wen du 18 bis unddas wissen dir selber aneignen köntest also kann die Schule dir nichts.

Die Anwesenheit in der Berufsschule ist für die Zulassung zur Prüfung irrelevant. Die IHK hat diesbezüglich auch keine Informationen. Es gibt idR. keine Kommunikation zwischen Berufsschule und IHK. Allenfalls, wenn von deiner Seite aus der Wunsch besteht, dass dein Notendurchschnitt der Berufsschule auf dem IHK-Abschlusszeugnis steht.

Aber wie gesagt...Fehlzeiten interessieren die IHK nicht.

Lapushish 
Beitragsersteller
 13.07.2016, 19:17

Meine Schwester bekam in ihrer Ausbildung mal eine Art Mahnung, sie würde ab sofort nicht mehr fehlen dürfen, da sonst keine Prüfungszulassung gegeben ist...