muss ich nach der exmatrikulation die prüfungen trotzdem mitschreiben?
hallo meine lieben,
es geht um folgendes: ich studiere gerade im 2. semester bwl. es ist absolut nicht mein ding und ich habe schon etwas anderes gefunden wofür ich jetzt ein praktikum beginne. jetzt muss ich mich natürlich exmatrikulieren. problem ist: im 1. semester habe ich die bwl und die rechnungwesen prüfung nicht bestanden und müsste sie dieses semester also nachschreiben. meine frage ist jetzt, wenn ich mich exmatrikuliere ist es ja immer zum semesterende. die prüfungen sind aber in einer woche und wenn ich diese jetzt nicht mitschreibe falle ich logischerweise ja wieder durch. damit würde ich meinen prüfungsanspruch verlieren. jetzt frage ich mich ob ich dann in meinem neuen studiengang (soziale arbeit) dann keine bwl prüfung mehr mitschreiben könnte? in diesem studienbereich gibt es nämlich auch das fach bwl. oder zählt das nur alleine für den studiengang bwl? ich werde die prüfungen auf keinen fall mitschreiben, soll ich mich also krankschreiben lassen damit ich den anspruch nicht verliere? oder ist es hier egal da ich bwl eh nie wieder studieren möchte sondern lediglich das fach in einem anderen studiengang haben werde? kann mir jemand bitte helfen?
danke euch
3 Antworten
Hallo,
du hast schon den richtigen Riecher. Das Prüfungsverfahren endet NICHT mit der Exmatrikulation. Das heißt, wenn du diese Prüfungen nicht mitschreibst und bestehst verlierst du möglicherweise deinen Prüfungsanspruch. Hier kommt es jetzt aber vor allem auf die Definitionen der Universität an. Wenn die Prüfung tatsächlich irgendwas mit BWL heißt, kann das bedeuten, dass du damit in Sozialer Arbeit auch keine BWL Prüfung mehr schreiben darfst. Wenn diese Prüfung verpflichtend ist, kannst du Soziale Arbeit nicht studieren.
Viele Grüße
Du kannst dich krankschreiben lassen, bist dadurch aber automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Du musst die Prüfung schreiben und bestehen um im anderen Fach weitermachen zu können.
:(((((((((( das schockiert mich jetzt wirklich. du hast natürlich vollkommen recht. und wenn ich doch versuche die sofortige exmatrikulation zu beantragen. dann läuft die wiederholung trotzdem weiter oder? so habe ich es zumindest gelesen. ich muss also so oder so die prüfung schreiben
Tut mir wirklich leid, aber ja. Die sofortige Exmatrikulation ändert nichts am Prüfungsverfahren. Du musst nicht eingeschrieben sein um das Verfahren zu beenden.
Du kannst beantragen aus dem Verfahren entlassen zu werden. Das geht aber dann nur mit dem Verlust des Prüfungsanspruchs.
vielen dank für deine hilfe. ich versuche also entweder jetzt noch für die prüfung zu lernen obwohl mein praktikum ein vollzeitjob ist. oder ich lasse mich krankschreiben und versuche es im nächsten semester. kann ich mich dann überhaupt für ein neues studium bewerben?
aber moment mal, das läuft ja dann immer so weiter. ich würde dann jetzt zb recht nicht mitschreiben und müsste dann aber die wiederholungsprüfung im nächsten semester unbedingt bestehen?! sonst verliere ich ja auch hier den anspruch? das ist doch wirklich unfair. ich wechsel den studiengang ja nicht zum spaß
Nein, den wechselst du nicht zum Spaß. Die Universitäten wollen aber zugleich verhindern, dass die Leute durch Exmatrikulation eine schwierige Prüfung umgehen und dann irgendwo anders weitermachen. Ich verstehe, dass dir das gerade extrem unfair erscheint. Das sind aber nunmal die Regeln.
oh nein :( also lieber krankschreiben lassen? denn ja, ich studiere bwl und es ist die bwl prüfung. wenn ich mich sofort exmatrikulieren lasse brauche ich einen wichtigen grund und den habe ich ja eig nicht, da ich freiwillig aufhöre. außerdem sind die prüfungen bald und sowas dauert ja auch. ich hab echt nicht damit gerechnet dass es so kompliziert ist.
Nein, musst Du nicht. Bist ja nach der Ex kein Student mehr.
das ist ja da sproblem. gilt eben erst zum semesterende. und das ist erst im märz. prüfungen sind aber davor
du kannst dich auch sofort exmatrikulieren!
ja das dachte ich auch. gibt aber nur wenig gründe die das ermöglichen. hochschulwechsel, auslandsaufenthalt usw. trifft aber nichts auf mich zu. ich beende es freiwllig und mache erstmal ein praktikum. hab gedacht ich komme da viel leichter raus. außerdem dauert die bearbeitung ja ne weile und die prüfungen sind bald.
ne das ist Blödsinn. Natürlich kann man jederzeit ohne Nennung eines Grundes ein studium beenden
Die Exmatrikulation hat mit dem Prüfungsverfahren nichts zutun. Ist überall auch auf den Uni Webseiten nachzulesen. Ich zitiere mal von der Seite der Uni Stuttgart: http://www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/admin/exma/
"Die Exmatrikulation beendet ein bestehendes Prüfungsverfahren nicht! Wiederholungsprüfungen sind, auch wenn Sie bereits exmatrikuliert sind, entsprechend der jeweils gültigen Prüfungsordnung abzuleisten; ansonsten erlischt meist der Prüfungsanspruch.
Für das Ablegen von Prüfungsleistungen müssen Sie nicht eingeschrieben sein. Sobald die letzte Prüfungsleistung (letzte Teilprüfung bzw. die Abschlussarbeit) angemeldet ist, können Sie sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren."
Das Prüfungsverfahren wird entweder mit einer bestandenen oder einer nicht bestandenen Prüfung beendet. Wenn man von der Prüfung zurücktritt, dann verliert man wie bereits erwähnt seinen Prüfungsanspruch.
ne leider nicht. hab ja die unterlagen direkt vor mir liegen. steht fett drauf dass man nur sofort exmatrikuliert werden kann wenn man einen triftigen grund hat und das auch sofort nachweisen kann.
Ja, nur verliert er dann den Prüfungsanspruch im Fach BWL und darf in seinem neuen Fach die Prüfung nicht ablegen.
wie schon befürchtet :( ich weiß nicht ob das nur mir so geht aber ich finde das echt unfair. habe mich für ein neues studium entschieden und dafür gekämpft und das soll mir jetzt riesen steine in den weg legen. was soll ich jetzt tun
Prüfungen sind nie Pflicht! Und wenn du eh aufhörst ist es doch egal!
aber ich möchte ja etwas anderes studieren und wenn ich in bwl durchfalle kann ich nichts mehr studieren das mit bwl zu tun hat
wenn du an einer Prüfung nicht teilnimmst kannst du auch nicht durchfallen
natürlich. genau dann. wenn ich nicht auftauche ist es nicht bestanden. zum zweiten mal also verliere ich den anspruch
oh nein :( also lieber krankschreiben lassen? denn ja, ich studiere bwl und es ist die bwl prüfung. wenn ich mich sofort exmatrikulieren lasse brauche ich einen wichtigen grund und den habe ich ja eig nicht, da ich freiwillig aufhöre. außerdem sind die prüfungen bald und sowas dauert ja auch. ich hab echt nicht damit gerechnet dass es so kompliziert ist.