Nicht zu Prüfungen erscheinen?
Hallo, ich habe vor mich an der Uni Freiburg für den Studiengang "Katholisch Theologische Studien" zu immatrikulieren. Ich will jedoch die Uni nicht besuchen (weder Vorlesungen noch Prüfungen) auf der Website der Theologischen Fakultät steht nun aber folgendes: "Sind Sie aufgrund einer Erkrankung gehindert, an einer Prüfung teilzunehmen und möchten Sie eine Bewertung der Prüfungsleistung mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) vermeiden, müssen Sie den Rücktritt von der Prüfung unverzüglich beantragen." Bedeutet das, dass meine Prüfungen immer mit der Note 5,0 bewertet werden wenn ich zu diesen nicht erscheine? Oder ist hier gemeint wenn ich mich vorher für die Prüfung angemeldet habe und dann nicht erscheine wird die Prüfung entsprechend bewertet? Falls ersteres der Fall ist, was sind die Folgen für mich in Zukunft wenn ich etwas anderes studieren möchte? Das Scheinstudium an der Theologischen Fakultät würde ich nur 1 Semester lang machen, um Kindergeld und Halbwaisenrente zu erhalten und mich danach exmatrikulieren.
2 Antworten
bin nicht an der uni freiburg, aber bei uns (heidelberg) ist es so, dass du dich für die prüfungen nochmal extra anmelden musst. ich würde dir aber raten, zumindest vielleicht in 1-2 vorlesungen, wo man z.B. nur anwesend sein muss zu gehen, da ich nicht weiß, wie das gehandhabt wird, wenn du gar keine kurse in einem Semester gemacht hast sozusagen (ich denke das ist bei nur einem Semester vielleicht auch nicht soo schlimm aber keine ahnung). wenn es online ist, könntest du ja auch trotzdem was nebenher machen, falls es dich wirklich gar nicht interessiert
Du hast allgemein bestimmte Fristen, wenn bis dahin die geforderten Prüfungen nicht ablegst - verlierst endgültig den Prüfungsanspruch.
Wenn du dich zu einer Prüfung angemeldet hast und dann nicht fristgerecht dich abmeldest oder ohne Genehmigung (die du vor der Prüfung einholen musst, ausser bei nachweisbaren Gründen) die Prüfung nicht antrittst - dann wird dieser Versuch mit einer 5 bewertet - nicht bestanden.
Es gibt auch den Gasthörer-Status.
Als Gasthörer hat man mWn aber keinen Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente.
Sicher? Ich würde mich natürlich garnicht erst für die Prüfung anmelden und es gibt ja unzählige Scheinstudenten in diesem Studiengang und an dieser Uni... Wie machen die das dann?