Prüfungen trotz sofortiger Exmatrikulation?
Hallo Zusammen,
Ich studiere momentan BWL im 2. Semester und möchte mich exmatrikulieren lassen.
Ich habe bereits einen neuen Studienplatz für das nächste Semester(Wirtschaftsinformatik).
Trotz studenlangem Telefonieren mit Studienberatungsstellen, keiner Rückmeldung des Prüfungsamtes und tiefgehender Internetrecherche habe ich noch keine Antwort auf diese Fragen gefunden:
- kann ich mich sofort Exmatrikulieren lassen?
- Muss ich die Prüfungen bei sofortiger Exmatrikulation mitschreiben?
- Hat ein Nichtbestehen von Prüfungen eine Auswirkung auf meinen nächsten Studiengang?
- Muss ich die Prüfungen bei Exmatrikulation am Semesterende besuchen wenn ich diese nicht bestehen muss?
- Kann jemand diese dumme Schee von formalem Drck verständlicher machen?
Vielen Dank für eure Zeit und Geduld.
2 Antworten
Schlicht und ergreifend - Du kannst Dich jederzeit exmatrikulieren lassen und dann hast Du mit diesem Studiengang nichts mehr zu tun.
Also Punkte 1 - 4 -- ja, nein, nein, nein
Wäre vorsichtig damit ist zu pauschal.
Du hast in 5 Minuten geschafft was 4 Studienberatungsstellen und das Prüfungsamt nicht geschafft haben.
Ich Danke dir vielmals.
Du bist zur Prüfung angemeldet. Innerhalb der Fristen kannst du von der Prüfung zurücktreten. Sollte die Frist vorbei sein, kannst du nur wegen Prüfungsunfähigkeit Attest vom Arzt von der Prüfung zurücktreten.
Eine Exmatrikulation kannst du immer machen. Wie die angemeldete Prüfung bezüglich der Exmatrikulation zählt weiß ich nicht. Oder ob durch die Exmatrikulation automatisch abgemeldet wirst. Dein wievielter Versuch ist das?
Von Bedeutung kann es sein, wenn bei deinem neuen Studiengang die exakt gleiche Prüfung machen musst. Fehlversuche könnten angerechnet werden (also auch das endgültig nicht bestehen).
Alles hängt jedoch mit deiner Prüfungs- und Studienordnung ab, zudem noch vom Bundesland.
Ich würde zum Asta, Prüfungsamt, Studiendekan und Studienberatung gehen.
Wann wäre die Prüfung?
"Ich würde zwar keinen Prüfungsanspruch verlieren, aber eventuell den Fehlversuch mit mir ins nächste Studium mitschleppen?"
Könnte sein bei identischen Prüfungen im neuen Studiengang, dass dann einen Fehlversuch mitschleppst.
Vllt ist die Frist zur Abmeldung noch nicht verstrichen.
Vllt ist es auch so wie wilees schreibt, jedoch kann man davon nicht generell ausgehen.
Ja, erkundige dich. Probier auch persönlich hinzugehen in die Sprechstunden oder außerhalb mit Hinweis auf die Dringlichkeit.
Vielen Dank für deine Hilfe
Vllt fragst auch bei deinem neuen Studiengang nach, ob das Auswirkungen haben könnte, wenn die Prüfung nicht bestehst oder endgültig nicht bestehst, bei einem Wechsel in den neuen Gang.
Ich habe im ersten Semester alle Prüfungen bestanden und müsste einen Erstversuch bei allen anderen Prüfungen im 2. Semester ablegen.
Wir wurden jedoch für alle Prüfungen am Semesterbeginn eingeschrieben (Ohne die Chance uns von diesen abzumelden).
Ich müsste noch einen Antrag auf sofortige Exmatrikulation abgeben.
Ich würde zwar keinen Prüfungsanspruch verlieren, aber eventuell den Fehlversuch mit mir ins nächste Studium mitschleppen?
Im neuen Studiengang habe hat sich bisher jedoch weder die zentrale- noch die Fakultätsberatungsstelle zurückgemeldet.
Danke für die Antwort und ich werde mich weiterhin informieren.