Exmatrikulieren und dann immatrikulieren?
Guten Morgen :-),
ich studiere Jura im 3. Semester. Nach der Zwischenprüfung würde ich gerne ein Jahr pausieren bzw. eine Bibelschule machen und nebenbei weiterlernen für's Jura Studium. Kann ich mich für diese Zeit exmatrikulieren und ein Jahr später wieder an derselben Uni immatrikulieren und quasi nach der Zwischenprüfung weitermachen? Oder muss ich wieder von vorne anfangen? Ein Urlaubssemester wird mir ja wahrscheinlich nicht für eine Bibelschule gewährt, oder?
Vielen Dank für jegliche Antwort!
Gruß von Fussel<3
3 Antworten
Ich hab ne ganz ähnliche Geschichte hinter mir: Ich hab mein Informatik-Studium unterbrochen, um ins Priesterseminar zu gehen. Nach einem Jahr war mir klar, dass aus mir kein Pfarrer wird, und ich hab mich wieder bei meiner alten Hochschule beworben.
Letzten Endes hat es geklappt, allerding hätte ich damit auch ziemlich auf die Nase fallen können, denn aus irgendeinem politischen Grund wollte die Hochschule in dem Semester, in dem ich mich beworben habe, keine Fortgeschrittenen Bewerber annehmen. Ich stand damals zum Glück schon mit einem Prof in Verbindung (war vorher schon als Tutor tätig und hatte mich dafür wieder angekündigt). Dadurch, dass ich für die Informatik der einzige(!) fortgeschrittene Bewerber war, war dann eine Ausnahme möglich.
Fazit: Grundsätzlich ist sowas möglich, allerdings kannst Du über unvorhergesehene Hürden stolpern. Ein weiterer möglicher Fallstrick wäre, wenn die Prüfungsordnung in der Zwischenzeit geändert wird und Du dann als "neuer" Student nach der neuen Ordnung studieren musst und Dir deshalb die alten Leistungen nicht anrechnen lasen kannst. Lass Dich also lieber erstmal beraten, am besten von jemanden, der auch die Interna Deiner Fakultät kennt.
PS: Nachdem ich den Studienplatz hatte, war alles weitere kein Problem. Die Anrechnung meiner Leistungen beispielsweise hat mich einen "Antrag", bestehend aus zwei Zeilen Text, gekostet.
Ich würde an deiner Stelle überprüfen, ob du nicht immatrikuliert bleiben kannst und zwei Semester einfach nicht zur Uni gehst.
Überprüfen deshalb, weil manche Studienordungen erfordern, dass man in soundso vielen Semestern soundso viele Prüfungen absolvieren muss.
Der Rahmen dafür ist aber in der Regel größer als zwei Semester.
Bei einer Exmatrikulation besteht meines Erachtens die Gefahr, dass zwischenzeitlich irgendwelche verwaltungstechnischen Hürden aufgebaut werden oder dass die Bewerbung für ein höheres Fachsemester (denn da du bereits einige Prüfungsleistungen absolviert hast, kannst du meines Erachtens gar nicht wieder bei 0 anfangen) schwieriger ist als die ursprüngliche Erstimmatrikulation.
Für Urlaubssemester muss man nicht begründen, wofür man das will. Ich habe es für zwei Auslandssemester genommen, andere nehmen es für Elternzeit etc.
Ich musste meines begründen. Sogar mein Prof musste ein Schreiben aufsetzen. War jetzt nicht so schwer, er war zu der Zeit auch der Dekan. ;)
Möglicherweise hat sich da auch einiges geändert, meine Urlaubssemester waren vor 21 Jahren. Ich musste es nicht begründen.
Genau so sieht es aus :)
Ich kenne natürlich nicht alle Regelungen aller Hochschulen, aber meines Erachtens ist die Begründung von Urlaubssemestern Standard. Bei den von dir genannten Gründen (Auslandsaufenthalt, Elternzeit) handelt es sich um die "Klassiker", bei denen Urlaubssemester meist ohne Probleme möglich sind.
Anträge, die eher ungewöhnliche und vor allem nicht studienbezogene Gründe aufweisen, sind hingegen meist schwieriger durchzubekommen.