Kindergeld Studium?

4 Antworten

https://karrierebibel.de/scheinstudium/

Anspruch auf Kindergeld besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres – allerdings nur dann, wenn Sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Durch ein Scheinstudium kann also der Anspruch auf Kindergeld aufrecht erhalten werden, was immerhin rund 200 Euro im Monat ausmachen kann.

Wenn du für dich keine Nachteile siehst, wie z.B. die Höchstförderungsdauer beim BAföG (wenn du danach tatsächlich studieren willst) oder die Zweifelhaftigkeit bei eventuellen Unterhaltsansprüchen und auch keine moralischen Bedenken hast, weil du einem tatsächlich Interessierten den Platz weg nimmst, dann mache es.

Inwieweit allerdings für die Halbwaisenrente ein Nachweis in Form von Credits erforderlich ist um die geforderten mehr als 20 Stunden die Woche nachzuweisen, entzieht sich meiner Kenntnis.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__67.html

Vielleicht wirst du ja auch bei Nicht Erscheinen nach einem halben Jahr exmatrikuliert?!

Im schlechtesten Fall zahlst du halt Kindergeld und Waisenrente zurück, wenn der Betrug auffliegt. Das ist dann dein Risiko...

Du mußt da schon Bescheinigungen vorweisen können: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg7e_ba146717.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
Growgrow248 
Beitragsersteller
 25.08.2021, 16:31

Inwiefern? Bei dem Dokument das du mir geschickt hast kann man doch angeben wann man sein Studium abgebrochen hat... Ich werde mich ja nach einem Semester wieder exmatrikulieren.

Kommt drauf an wo du wohnst. Manchmal reicht nur der Hinweis aufs Studium, manchmal musst du auch bestimmte Anzahl von Credits haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das geht. Ist natürlich eingentlich kacke, da du anderen u.U. den Studienplatz "wegnimmst", aber theoretisch ist das möglich und wird auch vielfach so gemacht. Generell würde ich mich in einem NC freien Studiengang einschreiben. 1-2 Semester geht das sicherlich gut. Je länger du studierst und keine Leistungen/Credits erbringst, desto auffälliger wird es dann natürlich auch. Kindergeld solltest du damit auf jeden Fall weiterbeziehen können. Bei der Halbwaisenrente bin ich überfragt, inwieweit da ein Leistungsnachweis erforderlich wäre.

Mehr Infos dazu: https://www.uniturm.de/magazin/lifestyle/scheinstudium-vorteile-und-nachteile-1523