Selber gekündigt und Job beginnt erst nach einem Monat, wie überbrücken?

8 Antworten

Tja....selbst gekündigt bedeutet meist "Sperre". Aber die KV müßte weiterlaufen, wenn Du Dich arbeitslos meldest. Wovon Du Deine laufenden Kosten bestreitest bleibt allerdings Dir überlassen.....

Kommt auf deinen alten (und neuen) Arbeitsvertrag an. Kann gut sein, dass du da ohne Sperre durchkommst und für diesen einen Monat ALG 1 bekommst.

Booger 
Beitragsersteller
 31.07.2016, 15:16

Mit guten Argumenten wieso ich den Job wechseln will?

Für 4 Wochen besteht zwischen 2 Beschäftigungsverhältnissen der sogenannte "nachgehende Leistungsanspruch" gem. §19 SGB V. Damit ist dieser Zeitraum abgedeckt.

Du hast Anspruch auf alle Sachleistungen  (Arzt, Krankenhaus etc.).

Teile es deiner Krankenkasse mit, dann ist alles geregelt.

Booger 
Beitragsersteller
 31.07.2016, 15:17

Danke dir!

MiaMaraLara  31.07.2016, 16:22

Wenn es 4 Wochen wären wäre der Zeitraum zu lang. Zum Glück geht der nachgehende Leistungsanspruch ein Monat. Und somit stimmt es, dass der Zeitraum abgedeckt ist.

Du musst auf jedenfall zum Arbeitsamt, denn die KV muss weiter bezahlt werden und es darf keine "Lücke" in deinem Arbeitsleben sein, denn danach wird später die Rente berechnet.

sassenach4u  31.07.2016, 15:17

Das ist Quatsch, §19 SGB V greift. Das AA zahlt auch erst ab Beginn der 5. Woche die Krankenversicherung da vorher § 19...

Booger 
Beitragsersteller
 31.07.2016, 15:16

Danke

du kriegst ne Sperre von der Arge und kannst vielleicht zum Sozialamt gehen.

aber arbeitssuchend würde ich mich schon melden dann läuft die Krankenkasse weiter

kevin1905  31.07.2016, 15:52

Das Sozialamt ist nicht zuständig für Arbeitsfähige.

Bei einer Sperre kann man ALG II vom Jobcenter beantragen, muss aber ggf. eine 30% Sanktion hinnehmen.

Lohnt für den einen Monat nicht, wenn man genügend Reserven am Start hat.