Krankenversicherung, Arbeitslosengeld nach dem FSJ

3 Antworten

Hallo,

es fehlen noch wichtige Infos:

wie lange war das FSJ genau? Mindestens 1 Jahr? Oder kürzer?

Alter bei Ende des FSJ?

Alter bei Studienbeginn?

Ist der Vater bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert?

Wie lang ist die Lücke zwischen FS und offiziellem Semesterbeginn genau: maximal 1 Monat oder länger?

Gruß

RHW

Ginkgobiloba 
Beitragsersteller
 08.07.2012, 19:09

Also mein FSJ ist ein Jahr lang gewesen.

Ich bin sowohl bei Ende des FSJ's als auch bei Beginn des Studiums 19 Jahre alt.

Mein Vati ist bei einer gesetzlichen Versicherung versichert. Ich kann aber nicht über ihn mitversichert werden, da ich vor meinem FSJ privat über meine Mama versichert war. Soetwas wie eine Familienversicherung gibt es also nicht.

Zwischen dem Ende meines FSJ's und dem Semesterbeginn liegen 1 1/2 Monate.

Danke :)

RHWWW  08.07.2012, 19:28
@Ginkgobiloba

Während des FSJ zahlt der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Daher besteht nach dem FSJ Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitgeber zahlt dann neben dem Alg auch die Krankenkassenbeiträge.

Wenn das nicht möglich oder gewünscht ist (z.B. geplanter längerer Urlaub), sollte man sich der Vater bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob eine kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V möglich ist. Dabei sind die Einkünfte beider Eltern wichtig (ggf. Steuerbescheid und Gehaltsabrechnungen bereithalten bzw. mirtnehmen).

Sonst besteht für die 1,5 Monate eine Wahl zwischen einer beitragspflichtigen Privatversicherung oder einer beitragspflichtigen gesetzlichen Krankenversicherung (=GKV). Letztere kostet 147 Euro monatlich.

Bei einer Privatversicherung sind zunächst die Gesundheitsfragen zu 100% korrekt zu beantworten:

.test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

Ggf. kann die Privatversicherung den Antrag ablehnen oder Risikozuschläge erheben.

Wenn das Studium an einer dt. Hochschule erfolgt, entsteht automatisch Versicherungspflicht in der bisherigen bzw. letzten gesetzlichen Krankenkasse (Monatsbeitrag : 76,41 Euro). Von dieser Versicherungspflicht kann man sich nach § 8 SGB V befreien lassen. Bei einer Befreiung bleibt man während des gesamten Studiums in der PKV (auch bei Heirat, Bezug von Halbwaisenrente, Wegfall der Beihilfe, Ende des PKV-Studententarifs ...). Nach dem Studium kann man nur bei einer Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro brutto in die GKV wechseln. Als Arbeitsloser, Selbständiger oder Beamter bleibt man weiter in der PKV (ggf. lebenslang).

Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede.

GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden oft nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

Vielleicht interessant:

.gutefrage.net/frage/von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Ggf. ältere Studenten fragen, die häufig Leistungen benötigen.

.gutefrage.net/frage/psychotherapie---kosten -> aktuelle Erfahrung eines Studenten in der PKV

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

Mit FSJ kenne ich mich nicht so aus. Aber wenn du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und die weiteren Voraussetzungen für Arbeitslossengeld 1 erfüllst, dann bist du über die Bundesagentur für Arbeit bei deiner KK versichert. Siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html Wenn du sonst die Voraussetzungen für ALG1 nicht erfüllst, dann musst du ALG2 beim Jobcenter beantragen und bist übers Jobcenter gesetzlich krankenversichert.

Es kommt darauf an ob du bei deinen Eltern in der Familienversicherung bist. Hast du schon mal gearbeitet, bzw. vor dem FSJ eine Ausbildung gemacht, in der du selbst krankenversichert warst? Dann hättest du evtl. noch Ansprüche auf ALG I und die übernehmen die KV bis du anfängst zu studieren.

Ginkgobiloba 
Beitragsersteller
 08.07.2012, 14:14

Also vor meinem FSJ war ich bei meiner Mama privatversichert. Für mein FSJ musste ich mich gesezlich versichern lassen. Ich werde jetzt auch gesetzlich versichert bleiben...

also bedeutet das, dass ich mich noch arbeitslos melden muss?

Alexandernov19  08.07.2012, 14:19
@Ginkgobiloba

Ich würde es versuchen. Wenn du kein ALG I bekommst und stattdessen ALG II bewilligt wird, dann würde das Jobcenter, oder wie das heißt, die Kosten wohl übernehmen. Interessanter wird es, wenn du anfängst zu studieren und der Hochschule eine KV nachweisen musst. Wenn du unter 30 bist, zahlst du in der gesetzlichen KV knappe 65 Euro im Monat, Pflege-Versicherung inklusive. Das übernimmt dann kein Amt, du kannst dann höchstens vom Bafög-Amt einen Zuschuss bekommen, wenn ein Anspruch vorliegt.