Passiert etwas mit der Krankenversicherung wenn ich meinen Job kündige?

6 Antworten

Du musst dich halt drum kümmern, dass die Krankenversicherung weiter bezahlt wird. Wenn sich nicht nahtlos eine andere sozialverssicherungspflichtige Beschäftigung anschließt, musst du dich freiwillig weiter versichern. Da musst du dich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Wenn da Lücken entstehen, musst du dafür selbst zahlen.

Es gibt auch noch eine Nachversicherungszeit von 4 Wochen, für die eventuell, keine Beiträge gezahlt werden müssen.

https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistungsanspruch/

okieh56  26.06.2021, 23:49

Der nachgehende Anspruch nach § 19 SGB V besteht, wenn zwischen zwei Pflichtversicherungszeiten nicht mehr as 1 Monat (nicht 4 Wochen) liegt.

HerrBang 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 15:37

Kann dann nicht eine 4. Person (In dem Fall der Vater) die anderen 3 (Frau,Sohn,Tochter) familienversichern und somit ist die sache erledigt?

HaudeginAlexa  25.06.2021, 15:53
@HerrBang

Das kann auch möglich sein und wäre dann mit der Krankenversicherung der "4. Person" zu klären. Von einem Ehepartner, war in deiner Frage ja nicht die Rede.

Kuestenflieger  25.06.2021, 23:26
@HerrBang

und was träumst du sonst noch ?

wer selbst kündigt bekommt kein ALG 1 ! also keine fortsetzung der GKV !

dein vater hat nichts mit deiner familie zu tun . da bist raus ! bist also verpflichtet selbst KV beiträge zu entrichten.

okieh56  26.06.2021, 23:51
@HerrBang

Die Ehefrau sowie die Kinder können beim Ehemann bzw. Vater familienversichert werden, wenn dieser auch gesetzlich versichert ist und die Einkommensgrenze von 470 € nicht überschritten wird.

Hast du keinen Anspruch auf ALG I?

Du bist auf jeden Fall weiterhin versichert und auch die kostenlose Familienversicherung für deine Kinder bleibt bestehen.

Es muss nur geklärt werden, wie du weiter versichert bist. Es gibt verschiedene Varianten:

  • Hast du Anspruch auf ALG I oder ALG II, übernimmt das Amt die Beiträge - auch bei einer Sperrfrist;
  • Hast du eine neue Beschäftigung, bist du wieder pflichtversichert als Beschäftigter;
  • Tritt innerhalb eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine erneute Pflichtversicherung ein, wirst du freiwillig versichert und musst Beiträge entsprechend deinem Einkommen zahlen - mindestens jedoch ca. 200 € monatlich;
  • Bist du verheiratet und dein/e Ehepartner/in ebenfalls gesetzlich versichert, kannst du und deine Kinder bei ihm/ihr familienversichert werden - falls kein Anspruch auf ALG besteht und dein Einkommen 470 € nicht übersteigt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann meldet dein Arbeitgeber dich ab. das heißt aber nur, dass er keine Beiträge mehr für dich abführt. Dafür bist du dann selbst verantwortlich oder die Arbeitsagentur.

Wenn du ALG I oder II bekommst, bist du darüber versichert (auch während einer Sperrzeit).

Wenn du beides nicht bekommst, wirst du automatisch freiwilliges Mitglied deiner Krankenkasse und musst dann eben den Beitrag aus eigener Tasche zahlen. Die Kinder bleiben so oder so über die versichert.