Einen Monat Arbeitslos wegen Arbeitgeberwechsel, was tun?
Ich fange am 01.08.16 eine neue Ausbildung an und will meinen aktuellen Job zum 30.06 kündigen um noch einen Monat frei zuhaben. Wenn es möglich wäre, würde ich gerne Arbeitslosengeld für diesen Monat beantragen. Steht mir überhaupt was zu? Muss ich mich um meine Krankenversicherung kümmern? Was für Schritte muss ich einleiten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
7 Antworten
will meinen aktuellen Job zum 30.06 kündigen um noch einen Monat frei zuhaben. Wenn es möglich wäre, würde ich gerne Arbeitslosengeld für diesen Monat beantragen.
Für "frei" haben gibt es Urlaub. Wenn Du keinen Resturlaub mehr hast und bis zum letzten Tag des Vertrages arbeiten musst, dann musst Du Dir einen freien Monat leisten können oder aber so kündigen, dass Du übergangslos ins neue Arbeitsverhältnis gehst.
Bei Eigenkündigung (selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit) gibt es ohnehin eine 3-Monatige ALG-Sperre.
Du muss also den "freien" Monat auch privat finanzieren. Da gibt's kein Geld vom Amt.
Bei der Krankenversicherung ist es so, das es generell (unabhängig vom Alter) eine Übergangsfrist gibt. Eben weil Jobs ja nicht immer nahtlos in einander übergehen. Ich meine,d as sind sogar 4 Wochen- das würde also passen.
Wie es mit Familienversicherung KK wäre,w eiss ich nicht.
Arbeitslos melden würde ich mich auch für den einen Monat auf jeden Fall.
Geld kriegt man normalerweise bei selbst-kündigen nicht, aber melden- ja. Und zwar dann, wenn Du die Kündigung ausgesprochen hast.
Wie gesagt, Geld gibts keins , aber ich würds der Korrektheit halber immer machen.
Nicht, dass Du dann z.B. die Probezeit nicht bestehst (ich wills nicht beschreien) undd as Amt dann sagt "Moment mal.. warum denn Firma B.. sie waren doch bei Firma A.. und haben sich nicht a-los gemeldet? Sind sie immer so schluderig?" und nachher womöglich mal "naja, so ganz ernst nehmen sie das mit der Meldung ja eh nicht, siehe.."
Da musst du beim Arbeitsamt nachfragen. Als arbeitslos melden würde ich mich aber auf jeden Fall.
selber kündigen = Sperre beim alg du hast dann zwar einenmonat frei, aber halt kein geld.
Soweit Du unter 25 bist, müsstest Du familienversicherungsfähig bei der Krankenkasse sein.