Sehverlust

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Wenn man Deinem Arbeitgeber nachweisen kann, dass er seine Pflichten nicht nachgekommen ist, dann kann er ggf. zu einer Entschädigung (Schmerzensgeld) zivielrechtlich von Dir verklagt werden (Anwalt kontaktieren). Ggf. bekommt er noch eine Anzeige (fahrlässige Gefährdung), dies muss aber ein Anwalt beurteilen.

Sinn und Zweck der BG ist Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verhindern. Daher hast du hier Anspruch auf Leistungen der BG sofern es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Schmerzensgeld sieht die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht vor, dafür aber viele andere Leistungen wie Zuzahlungsbefreiung und ggf. Rente wegen Erwerbsminderung.

Da das ganze während der Arbeit passiert ist, wäre wohl die Berufgenossenschaft dein Ansprechpartner.

Dort mußt du Ansprüche geltend machen.

Ob auch dein Arbeitgeber dir direkt gegenüber haftet kann nur ein Fachmann beantworten.

hallo danke erstma für die antworten. wird dann von der berufsgenossenschaft schmerzensgeld ausgezahlt oder von dem arbeitgeber? anwalt habe ich seit 2 monaten der tut nichts kommt mir so vor der hat mir noch nichts an abschriften geschickt oder so was ja seine pflichten sind. ich bitte um rat was ich unternehmen kann. danke.