Ist es dem Arbeitgeber gestattet, einen Arbeitnehmer "vor anderen Personen" mündlich zu kündigen?

7 Antworten

Die Kündigung selbst bedarf der Schriftform. Aber natürlich darf die Kündigungsabsicht vorher mündlich geäussert werden. Natürlich hat es etwas mehr Stil, wenn dies in einem 4- oder 6-Augengespräch hinter verschlossener Tür mit etwas "Diskretion" stattfindet.

Aber je nach Vorfall ist es auch nachvollziebar dass eine solche Äusserung aus aktuellem Anlass spontan erfolgt und der Vorgesetzte dann auch keine Rücksicht auf die "Gefühle" des Mitarbeiters nimmt, dem man die Kündigungsabsicht ausspricht.

Nach der Probezeit ist es ja ohnehin nicht ganz einfach einem Mitarbeiter zu kündigen, daher wird wohl ein aktueller Anlass (ein Fehlverhalten) zu der Situation geführt haben.

Um Deine Frage zu beantworten: Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass scharfe Kritik oder die Ankündigung einer Kündigung diskret vorgenommen werden muss, so dass kein Kollege es mitbekommt.

Ich finde es better, zuerst eine Massage durch Email oder SMS schicken, "es gibt vielleicht einige Problem mit dir". Unter dann in ihre Büro die Ursache und Ratschläge Bescheid geben. Deiner Arbeitsgeber ist nicht so menschlich. 

Es gibt keine Vorschrift dazu, ob jemand Drittes dabei sein darf oder nicht. Dementsprechend ist es erlaubt. Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

§ 623 BGB - Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Eine mündliche Kündigung ist immer unwirksam. Das muss schriftlich passieren.

Aber dagegen tun, dass er das vor den Kollegen gemacht hat, kann man nichts. Es ist nicht verboten, nur unhöflich.

Ich hab mit 17 Jahren mal im Kaufland gearbeitet und die Probezeit nicht bestanden. Damals wurde mir auch in Anwesenheit anderer Mitarbeiter gekündigt. Allerdings war mir das egal. Ich hab mir da keine allzu großen Gedanken gemacht. Hab meine Sachen geschnappt und bin nach Hause gegangen, fertig. Unrechtmäßig ist es definitiv nicht. Die feine, englische Art wohl aber auch nicht...