Darf mein Arbeitgeber die ärztliche Unfallmeldung anfordern?
Ich hatte einen Arbeitsunfall. Mein Arbeitgebern möchte nun die ärztliche Unfallmeldung. Diese beinhaltet ja meine Diagnose. Darf er diese überhaupt anfragen?
Habe das ganze heute direkt bei unseren Personalsachbearbeitern angesprochen. Das regelt alles die Personalabteilung, die brauchen auch kein Dokument oder ähnliches sonder nehmen telefonisch oder schriftlich den Unfallhergang auf.
5 Antworten
Eine ärztliche Unfallmeldung geht den Arbeitgeber nichts an.
Dein Arbeitgeber ist aber bei einem Arbeitsunfall mit Arbeitsunfähigkeit >3 Tage verpflichtet den Unfall mittels Unfallanzeige an die BG zu melden. Und dafür braucht er nun mal die Informationen zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen.
Okay. Gut dann benötige ich also nur das Dokument was ich beim Arzt ausgefüllt habe, zum Unfallhergang selbst. Da war mein Arbeitgeber leider nicht so genau.
Vielen lieben Dank für die grosse Hilfe. Hatte bisher noch keine Unfall auf der Arbeit daher war die Verwirrung gross.
die wird er nicht bekommen, stichwort: ärztliche schweigepflicht.
der arbeitgeber muss deinen arbeitsunfall mit einer formalen meldung an seine berufsgenossenschaft melden, dafür braucht er keine ärztlichen unterlagen. die verletzungen durch den unfall kannst du schließlich selbst nennen.
Ja. Der Arzt gibt seinen Arztbericht an die BG. Diese ersetzt aber nicht die Unfallanzeige durch den Arbeitgeber.
Anfragen darf er.
Aber er wird sie nicht bekommen.
#aerztlicheschweigepflicht
darauf hat er kein Recht, aber er muss die Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft abgeben. Dort trägt er ein was er von dir erfährt. Um so spärlicher du die Informationen gibst, um so eher wird die BG sich (sofern sie etwas leisten soll) bei dir über die genauen Hintergründe informieren.
Übrigens fragen darf jeder alles, nur die Frage ist ob er Antworten bekommen wird.
Also die Unfallmeldung würde ja von mir bei Arzt ausgefüllt und von diesem schon an die Genossenschaft weitergeleitet. Diese Daten erhält auch mein Arbeitgeber von der Genossenschaft.
Ich würde ja nach diesen Daten gefragt. Deswegen bin ich mir unsicher ob ich das verweigern kann, da ja hier auch die Diagnose beschrieben ist.
Nein, das ist falsch. Der Arzt hat Dich für seinen Arztbericht an die BG nach dem Unfallhergang befragt. Dieser geht aber nur an die BG und nicht an Deinen Arbeitgeber. Der erfährt vom Inhalt nichts.
Der Arztbericht ersetzt auch nicht die Unfallmeldung (Unfallanzeige), die Dein Arbeitgeber an die BG erstatten muss. Und dafür muss er von Dir wissen, was passiert ist.
Also reicht es eigentlich wenn ich dort angebe was passiert ist und diese das Formular weiter geben oder?
Nein. Deine Angaben beim Arzt reichen nicht. Dein Arbeitgeber muss die Unfallanzeige abgeben. Und dafür musst Du ihm sagen, was er wissen muss.
es ist so wie jurichan12 es schreibt.
Wieso enthält die polizeiliche Meldung deine Diagnose? Den Arbeitgeber interessiert eigentlich nur, ob ein Dritter für den Unfall verantwortlich ist. Dann kann er die Lohnfortzahlung von diesem einfordern. Dafür ist keine Diagnose erforderlich.
Die gleiche Forderung wird dann auch deine Krankenkasse noch stellen.
Oh Mann Hans. Mal wieder die Frage nicht richtig gelesen und verstanden?
Wo steht etwa von polizeiliche Meldung? In der Frage ist von der ärztlichen Unfallmeldung die Rede.
Und wie kommst Du auf Krankenkasse? Es geht um eine Arbeitsunfall. Da hat die Krankenkasse nichts mit zu tun, das ist Sache der gesetzlichen Unfallversicherung.
Danke fürs aufmerksam lesen 😊
Ging ja um die ärztliche Unfallmeldung mit der Diagnose. Der Unfallhergang ist bekannt durch Zeugen und es war kein Dritter beteiligt.
Ist das auch nötig wenn der Arzt selbst die Unfallmeldung schon an die BG weitergegeben hat?