Hallo zusammen, ich möchte mich Weiterbilden zum Industriemeister. Mein Arbeitgeber untersagt mir aber die Freistellung. Ist mein Arbeitgeber dazu berechtigt?
7 Antworten
Letztlich kann Dir niemand verbieten Dich weiter zu bilden.
Wenn Du das ganze berufsbegleitend machst, findet der Kurs meist an einem Freitag Abend und Samstag Vormittag statt. Ich weiß nicht, ob Du samstags arbeiten musst, falls nicht ist Deine Arbeit nicht wirklich gefährdet. Interessant ist es dann nur in der Blockwoche aber dafür steht Dir Kraft Gesetzes Bildungsurlaub zu, wie Dein Chef das handhabt weiß ich nicht.
An Deiner Stelle würde ich mal bei der IHK nach fragen, wie es mit dem Bildungsurlaub aussieht und ob Dein Chef Dich freistellen muss.
Auch wenn Dein Chef keinen Industriemeister braucht würde ich mich weiterbilden, es geht hier immerhin um Deine Zukunft und wenn Dein Chef Dich als "Meister" später nicht braucht schau Dich auf dem Arbeitsmarkt um. Es gibt viele Betriebe die Fachkräfte suchen und auch entsprechend vergüten.
Der AG muss einen nicht freistellen. Und vermutlich hat die Firma zZ und in absehbarer Zeit keinen Bedarf, denn sonst machen sie das ja schon. So sehen sie eben keinen Nutzen für sich. Du kannst es aber natürlich neben dem Job machen (schon klar, dass das eine Doppelbelastung st)
Vielleicht braucht dein AG keinen Industriemeister. Also wozu soll er dich dann freistellen, für eine Ausbildung, für die er dich nicht braucht und er befürchten muß, das du dir anschließend einen neuen Job suchst.
Ja, das ist er. Wahrscheinlich wird in deiner Firma auch längerfristig kein Industriemeister gebraucht.
ja, wahrscheinlich schon, du sollst bei dem arbeiten, nicht dich weiterbilden