Darf ein Arbeitgeber nach dem vorigen Gehalt fragen?
Hallo, ich möchte wissen, ob es einem Arbeitgeber erlaubt ist bei einem Vorstellungsgespräch nach dem Gehalt in der vorigen Firma zu fragen.
Wenn ja, muss man darauf antworten?
Ist es dem Arbeitgeber erlaubt, beim früheren Arbeitgeber anzurufen und sich zu erkundigen.
7 Antworten
Guten Tag,
was er darf und was er macht sind immer zwei andere paar schuhe. Manchmal werden auch fragen gestellt die du absichtlich niemals beantworten würdest um zu gucken wie du bei sowas reagierst.
Grundsätzlich darf er alles. Wie es rechtlich aussieht kann ich da nicht sagen aber besonders kleinere Betriebe interessieren sich dafür eh nicht und seien wir mal ehrlich wie bitte sollst du dem Arbeitgeber beweisen, dass er vorher bei deinem alten Unternehmen nachgefragt hat.
In den meisten Unternehmen ist die frage meist nur würde denn in ihrem alten Unternehmen nach Tarif bezahlt, den Rest können die sich dann selbst ausrechnen. Grundsätzlich ist es nicht unklug sein vorheriges Gehalt auch als Gehaltsvorstellung zu nehmen.
Zu deiner zweiten Sachen du musst nichts. Wie einleitend schon gesagt gibt es auch verschiedene Trick fragen um zu gucken wie du reagierst. Ein ehemaliges Gehalt kann man aber ruhig erwähnen, da wie bereits gesagt sich anhand des Tarifvertrages eh jeder Arbeitgeber so ungefähr den Rahmen kennt.
Viele Grüße
Steven
Es ist zulässig, dass der neue Arbeitgeber fragen darf - was du darauf antwortest ist deine Sache, außer eine Klausel aus dem alten AV verdonnert dich zum Schweigen auch über das Ende es alten AV hinaus - was aber eher selten der Fall ist.
Dass sich der neue beim alten AG " erkundigt " ist weder verboten noch erlaubt, für gewöhnlich aber die Regel wenn was spanisch vorkommt auch wenn dies wehement verneint wird.
Fragen kann er, aber Du musst nicht darauf antworten. Er darf auch Deinen früheren Arbeitgeber anrufen. Allerdings unterliegen Lohn- und Gehaltsfragen der Verschwiegenheitspflicht - auch von seiten des Arbeitgebers. Verstöße dagegen sind aber sehr schwer nachzuweisen.
du darfst im bewerbungsgespräch bei einigen fragen lügen. so auch bei dem gehalt. aber wenn du beschäftigt bist gibst du bei deinem neuen AG die papiere ab und er sieht was du vorher verdient hast. das AG einen vorherigen AG anrufen passiert sehr häufig, wird aber meist nur allgemeine fragen gestellt z B nach zuverlässigkeit, arbeitsmoral, fehlzeiten.
Wenn du mehr Gehalt haben willst solltest du das sowieso angeben :)