Schwester mit Vorsorgevollmacht hat alleine Zugang zu allen Konten des voll geschäftsfähigen Vaters
Mein Vater soll lt. Gutachten eines Arztes noch voll geschäftsfähig sein. Sein Hausarzt beurteilte ihn aber schon vor zwei Jahren als Dement. (z.B. Er erkennt mich nicht wenn ich komme. Fragt mich dann aber etwas später, wer die Leute sind, die da gekommen sind. Kann beim Test vom Medizinischen Dienst keine Uhr und keine Zeit zeichen. Ein paar Beispiele) Nun hat meine Schwester seid 4 Wochen eine Vorsorgevollmacht und verwaltet alle seine Konten. Mein Vater muss sie um Geld bitten, weil nur meine Schwester eine Kontokarte und sein Sparbuch hat. Ist das rechtlich zu vertreten wenn er doch noch als geschäftsfähig eingestuft wird? Neu hat er auch die Pflegestufe 1 und meine Schwester behauptet. dass sie kein Geld bekommt, obwohl sie ihn "pflegt" (einkauft, putzt, wäscht und auf Post achtet). Da ich sonst auch schon von meiner Schwetser belogen wurde, selber nicht am Wohnort meines Vaters u. Schwester wohne, wächst in mir das Misstrauen. Hatte eine Betreuung schon beantragt, die aber nun wegen der Vorsorgevollmacht abgelehnt wird. Bin etwas ratlos!!!!! Kann jemand helfen?
3 Antworten
Du kannst nichts machen, es sei denn das Wohl Deines Vaters ist gefährdet. Pflegestufe 1 bedeutet nicht, das es Pflegegeld gibt, denn es kann auch sein, das eine Kombileistung beantragt wurde oder eine Sachleistung, dann kommt ein Pflegedienst. Wenn Du eine Gefährdung Deines Vaters siehst, kannst Du Dich an das Vormundschaftsgericht wenden, dort hat immer ein Richter Bereitschaft. Ansonsten gilt die Vorsorgevollmacht, egal was andere sagen, denn wenn Deine Vater sie unterscfhrieben hat als voll geschäftsfähig, dann ist das sein Wille! Und nichts anderes zählt!!!!!! Alles Gute für Deinen Vater und Euch!
Grundsätzlich stehen bei Pflegestufe 1 finanzielle Leistungen zu. Entweder werden diese an den Betroffenen bzw. die Angehörigen gezahlt, wenn die Pflege imFamilienkreis erfolgt. Oder (höheren) finanziellen Zahlungen werden für einen ambulanten Pflegedienst gezahlt.
Wenn es hier eine Vorsorgevollmacht gibt - wurde diese notariell beglaubigt? Lasse Dir nötigenfalls diese Vorsorgevollmacht vorlegen!!!
Hallo,also gegen die Vorsorgevollmacht kannst du gar nichts machen. Die hat dein Vater unterschrieben und damit verfügt, dass der Bevollmächtigte über seine Konten verfügen kann. (Vielleicht hat deine Schwester einen "klaren" Moment bei deinem Vater ausgenutzt) Hast du die dir Vollmacht zeigen lassen?? Vielleicht hat sie ihm ja nur die Kontokarte weggenommen. Zu der Pflegestufe folgendes: Für eine Pf.-stufe muss man schon sehr pflegebedürftigt sein. Es gibt aber auch das Pflegegeld. Das bekommt jemand der noch allein zurecht kommt, aber für einige Tätigkeiten Hilfe braucht; z:B. beim Duschen oder Kochen. Dann bekommt derjenige der pflegt nichts. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.