Hallo, wenn ein Erbschein beantragt wird, gibt es dan nur in einer Ausfertigung?
wir sind eine Erbengemeinschaft, eine von uns hat vorgeschlagen eine gemeinsamen Erbschein zu beantragen. Ich habe aber jetzt erfahren das dieser nur in einem Exemplar ausgestellt wird. Da besonders mein Schwager mauert mit Informationen( als Vertreter meiner Schwester) zum Konto meines verstorbenen Vaters und so weiter, er aber schon "vorgesorgt hat" er war schnell vor Ort. hat sich das Familienstammbuch gegriffen, weiß wo mein Vater Konten hatte und mehr. Ich hatte lange Zeit keinen Kontakt zu meinem Vater, bin aber erbberechtigt. Meine Frage:Kann man von dem Erbschein beglaubigte Kopien bekommen oder muß man einen Teilerbschein beantragen, und was kostet das jeweils?
Danke für evtl Antworten
5 Antworten
Jeder Erbe kann einen Erbschein beantragen. Dazu braucht man nur Abstammungs- / Geburtsurkunde der Erben.
Am Besten ist es wirklich, so eine Angelegenheit per Anwalt zu regeln. Denn so etwas kann sich um Jahre in die Länge ziehen und ein Anwalt hat besseren Zugriff auf alles was man benötigt, als eine Normalperson.
Hundertprozent gibt es nur einen Ebschein und der Name der ganz oben steht hat die Erbverwaltung. je nach dem wie viele Erben da sind. sollte er verloren gehen muß ein neuer für gleiches Geld ausgestellt werden und ganz zu schweigen von der Rennerei die man hat. Habe es erst durch! Die Kosten hängen vom Wert des Erbes ab.
Hallo,
Der Erbschein kann zunächst für den Alleinerben ausgestellt werden, sog. Alleinerben-Erbschein. Sind mehrere Erben vorhanden, und beantragen alle einen Erbschein, wird ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. In diesem sind dann die jeweiligen Anteile ausgewiesen. Sind mehrere Erben vorhanden, kann aber auch jeder einzelne einen Erbschein beantragen, der dann nur seinen Anteil am Erbe ausweist, sog. Teil-Erbschein. Lassen die Miterben ihre Teil-Erbscheine zusammenfassen, wird ein sog. Gruppen-Erbschein erteilt. Möglich ist auch, dass nur ein Teil der Miterben ihre Erbteile in einem Erbschein ausweisen lassen. Dies nennt sich dann gemeinschaftlicher Teil-Erbschein. Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert des Erbes und sind daher unterschiedlich.
als Erbengemeinschaft hast Du den Vorzug, dass nicht´s ohne Dein Wissen passiert.Es kommt nicht von den Konten. Private Sachen, da musst du allerdings aufpassen!Was nicht rechtens wäre...,Es müssen sich alle einig sein, was passiert. Daher gibt es nur einen gemeinsamen Erbschein. Das kann zu Streit führen, wenn zum Beispiel einer anderer Meinung ist. Z.B. Verkauf/nicht Verkauf. Solltet Ihr euch nicht einig sein, kann man mit einem Anwalt einen Erbauseinandersetzungsvertrag verlangen. Dann unterhaltet Ihr euch nur noch über den Anwalt. Das schreibe ich aus eigener Erfahrung.
Was hat dein Schwager mit deinem Erbe zu tun?Klar kannst du dir eine beglaubigte Kopie des Erbscheines erstellen lassen.Wenn ihr eine Erbengemeinschaft seit wird alles zu gleichen Teilen aufgeteilt.Es muß ein Berechtigter ernannt werden der sich um alles kümmert,aber deinen Schwager würd ich dafür nicht einsetzen.
richtig.
Bei einer Erbengemeinschaft kann man einen alles machen lassen, ja. Aber wenn es um die Abwicklung mit Banken, Verträgen geht, muss jeder einzelne einverstanden sein und unterschreiben.