Postident mit notariell beurkundeter Vollmacht?
Mein Vater erwartet ein Paket, dass per Postident entgegengenommen werden muss. Ich bin im Besitz eine notariell beurkundeten Generalvollmacht. Das bedeutet, dass ich im Außenverhältnis im Namen meines Vaters voll geschäftsfähig bin (ich dürfte sogar sein Haus verkaufen). Nun habe ich gehört, dass es beim Postident Verfahren da zu Problemen kommen kann, da die Sendung ja nur persönlich entgegengenommen werden kann. Weiß jemand wie das rechtlich aussieht oder hat jemand schon persönlich Erfahrungen damit gemacht? Um es noch einmal zusammenzufassen. Es geht hier nicht um eine handschriftlich verfasste Vollmacht, sondern um eine öffentlich Urkunde, die von einem Notar beurkudet wurde.
1 Antwort
Auch dann nicht.
Beim Postident geht es darum die Person, die auf der Urkunde steht eindeutig zu identifizieren das kann man leider auch nicht mit einer Vollmacht Stellvertretend umgehen.
Warum ging der Artikel nicht gleich an dich?
Im Gegenteil, sie hält sich an geltendes Recht. Wie soll sie deinen Vater denn Identifizieren, wenn du vor Ihnen stehst statt deinem Vater, das geht nicht.
Hier gibt es keine stellvertretende Möglichkeit.
Deswegen heißt es Postident- Identifiziere die Person, die auf der Urkunde steht. Persönlich mit Personalausweis oder Reisepass und Unterschrift der Person.
Die Notariell beurkundete Generalvollmacht. Im Außenverhältnis bin ich dadurch zu 100% für meinen Vater geschäftsfähig. Wie ich im Eingangspost schon geschrieben habe, könnte ich zB auch sein haus ohne sein Wissen verkaufen und dieser Vertrag wäre bindend. Die einzige Möglichkeit die er dann noch hätte, wäre mich privat zu verklagen. Das ist der Sinn dieser beurkundeten Vollmacht.
Es geht aber nicht um Geschäftliche interessen. Zumindest nicht vorrangig.
Es geht um die Person an sich. Um die Existenz derselben.
Und bei einem Hausverkauf ist es egal ob der Eigentümer existiert oder nicht?
Es war die Entscheidung eures Vertragspartners den Artikel so zu versenden. Nicht die Entscheidung der Post. Die Post hält sich nur an die daraus resultierenden Vorgaben.
Also stellt sich die Frage, wenn du eine Generalvollmacht hast warum ging die Sendung nicht an dich.
Wie die Sendung verschickt wird hat erstmal nichts damit zu tun, wer Vertragspartner ist. Es macht also den Eindruck, als wollte der Geschäftspartner dich umgehen.
Postidentverfahren können auch ohne Sendungen Verschickt werden. Machen z.b. Versicherungen gerne. Und wie gesagt, das Postident gilt nur zur Identifizierung einer Person und hat wenig mit Vertragsrecht als solches zu tun.
@berlina76 : Super Antwort und genau richtig.
Bedeutet also, dass sich die Post hier nicht an geltendes Recht hält?
Doch. Denn der Absender hat mit PostIdent persönliche Identifizierung des Empfängers verfügt, was eben Bevollmächtigte ausschliesst.
Bedeutet also, dass sich die Post hier nicht an geltendes Recht hält? Ich darf mit dieser Vollmacht auch Verträge und sämtliche Rechtsgeschäfte im Namen meines Vaters abschließen, was ich vor Ort in einem Shop auch schon gemacht habe. Es läuft auf meinen Vater, da er es geschäftlich braucht und deshalb nicht auf meinen Namen laufen kann.