Geld abheben vom Sparbuch meiner Großmutter bei vorlage möglich?
Hallo zusammen. Leider ist meine Großmutter schwer Dement und in Pflege. ich habe mit meinem Vater und Bekannten ihr Haus ausräumen und entrümpeln müssen, dabei wurde das Sparbuch meiner Oma gefunden und nach Absprache mit meinem Vater kann ich es behalten. Meine Oma ist nicht mehr in der Lage darüber zu Verfügen. Meine Frage ist nun, ob ich einfach zur Bank gehen kann und Geld vom Sparbuch ausgezahlt bekomme, wenn ich es vorlege? Wenn ja, gibt es einn Limit? Sie trägt ebenfalls den selben Nachnamen wie ich, falls mein Ausweis notwendig sein soll.
Danke schonmal im Vorraus und liebe Grüße
4 Antworten
Das Sparbuch ist ein hinkendes Inhaberpapier. Die Bank kann gegen Vorlage schuldbefreiend an die vorlegende Person leisten, ohne die Verfügungsberechtigung prüfen zu müssen. Die Bank kann sie jedoch prüfen, was sie bei älteren Sparern wohl auch machen wird (hoffe ich zumindest). Aber selbst wenn die Bank an dich leistet, hast du kein Recht einfach Geld deiner Oma für dich zu verwenden. Auch nicht mit Zustimmung deines Vaters, denn es ist auch nicht sein Geld. Ist die Oma dement, hat der Betreuer oder ein Generalbevollmächtigter ihr Vermögen zu verwalten. Sollte das dein Vater sein, kann er dir trotzdem das Geld nicht einfach überlassen, da Schenkungen nur in einem engen Rahmen möglich sind. Das wäre im Einzelfall besonders zu prüfen.
Sind im Sparbuch keine entsprechenden Vermerke eingetragen (mit dem Kreditinstitut vereinbart), sollte Dir bei Vorlage des Buches Geld ausgezahlt werden können. In der Regel kannst Du monatlich bis zu 2.000 € abheben.
im Prinzip könntest du das Geld abheben; ABER: ich lese die Oma ist Dement - und wird einen gerichtlichen Betreuer haben - der wird das Geld zurückfordern.
Das Sparbuch steht deiner Oma zu - ungerechtfertigte Bereicherung nennt sich das -
die Bank wird das Geld auch nicht auszahlen dürfen - sondern wird den Betreuer benachrichtigen
Aber soweit ich weiß, ist das sparbuch doch wie eine urkunde und jeder x beliebige kann geld abheben, sowahr das Sparbuchvorliegt?!
soweit mir bekannt ist, hat zwischenzeitlich eine Veränderung stattgefunden - die herkömmlichen Sparbücher haben ausgedient. Aus dem Grund könnte das verweigert werden
Hey coschmi
Du meinstvalso ich könnte mit dem Sparbuch meines Nachbarn zur Bank schlendern und das leerräumen?
Dann teste das am Montag mal aus.
Nein meine Oma hat keinen gerichtlichen Betreuer, sie wird von meinem Vater gepflegt und er kümmert sich auch um den großteil aller Angelegenheiten.
Er hat aber trotzdem nicht das Recht, das Vermögen de Oma zu verschenken.
Dann wird der Vater die Generalvollmacht haben, dann kann er das auch verschenken, am Ende - mal ganz ehrlich - ist er auch der Erbe
Papi hat aber die Vollmacht seitens des Gerichts - damit darf er das gar nicht selbst entscheiden - das hat er dem AG zu melden um damit die Kosten zu senken
ER ist dem AG rechenschaftspflichtig
Erben kann man nur; wenn jemand verstorben ist - nicht vorher - keine Ahnung wer die Heimkosten zahlt - Das Sparbuch muss aber für die Heimkosten hergenommen werden
ich denke, dass du das darfst.
Hey coschmi
Wie peterobm bereits richtig sagt:
Das Sparbuch samt Guthaben gehört deiner Oma.
Selbst der Betreuer darf dir das Geld nicht zugestehen. Erst nach dem Tod deiner Oma startet die Erbfolge.