Eine Vollmacht als demente Person unterschreiben
Wir möchten dass eine demente Person eine Vollmacht unterschreibt damit ihre Tochter die Vollmacht hat. Die demente Person ist Pflegestufe 2.
Nun hört man ja dass ist nicht mehr geschäftsfähig. Nun sagt aber der Heimleiter, dass sei kein Problem.
DIe Vollmacht würde dann die demente Person unterschreiben, ein Zeuge ( Heimleiter) und die Person die die VOllmacht entgegen nimmt ( Tochter)
ISt dass dann wasserdicht? Ich dachte demente Personen können und dürfen nichts mehr unterschreiben.
4 Antworten
Es kommt darauf an für was die Vollmacht sein soll. Es ist aber nur dann Wsserdicht wenn es von einem Gericht bestellten Betreuer kommt. Ihr müßt zum Amtsgericht gehen und dort eine Betreuung beantragen . Der Amtsarzt überprüft ob die Vorraussetzungen für eine Betreuung vorliegt. Dann bestellt das Amtsgericht einen Betreuer bezw. kann man auch selber die Betreuung beantragen.
Um Missbrauch zu verhindern, deshalb. Du kannst ja die Betreuung für sie beantragen. Jeder der eine Betreuung übernimmt (egal ob aus der Familie oder ein vom Gericht bestellter) muß einmal im Jahr dem Gericht nachweisen was mit dem Geld gemacht wurde. Was will der Notar beglaubigen? Das sie Dement ist? Einer bezw. eine die Dement ist, würde dir alles Unterschreiben ohne zu wissen was sie dort unterschreibt. Somit kann es jeder ausnutzen. Es gibt nun mal bestimmte Richtlinien die eingehalten werden müssen damit mit so etwas kein Mißbrauch entsteht.
dann wären ja dem Betrug, Ausbeutung gegen die demente Person Tür und Tor geöffnet. Ist nicht erlaubt.
wenn die person dement ist, sollte man einen betreuung beim amtsgericht beantragen, bei der festgestellt wird, ob die person wirklich dement ist und das geircht feststellt, wer als betreuer geeignet ist.
ich persönlich würde es so nicht machen, wenn ein heimleiter das so empfiehlt, würde ich das heim wechseln.
das ist auf keinen fall wasserdicht. schliesslich wird die person garantiert regelmässig von einem arzt beuscht, bzw. anderen personen haben kontakt zu ihr, die als zeugen dann auftreten können
Der Heimleiter ist Leiter eines seriösen Heimes, dass auch ein gutes Renomee hat und er selbst auch. Ich dachte auch immer anders, aber ich denke und hoffe, dass so jmd. ind ieser Position sowas nicht rät, wenn er es nicht darf, dass wäre ja sein eigenes Grad wenn wir das publik machen würden.
Der Notar meinte auch ihm würde das reichen wenn er die Vollmacht auf den Tisch hat, die eben von genannten Personen unterzeichnet worden sind. und er würde es dann beglaubigen. Wäre dass dann wasserdicht?
also 97 haben meine eltern die bereuung für die grosstante übernohmen, das lief übers amtsgericht, auch wenn die tante voll zurechnungsfähig war.
bei meiner oma war es so, das sie durch einen schlaganfall nciht mehr sprechen konnte und eine magensonde brauchte. da es keien verfügung gab, musste die erlaubnis das amtsgericht geben.
zudem stellte meine mutter und ihr bruder den betreuungsantrag, zudem die richterin meine oma auch besuchte. zumindest geistig bekam meine oma da noch alles mit.
aber wie gesagt die motorik und das sprechen war ausser gefecht.
Ich sehe schon, dass sollte man mit einem Anwalt abklären lassen.
Werde anweisen dass a, der Notar klarstellt unter welchen Bedingungen die Vollmacht gegeben werden kann und b, der Anwalt.
Ich meine der Notar kann und darf ja nichts unterzeichnen was unrechtens ist?!
Nein, das ist unkorrekt von dem Notar und dem Heimleiter. Sind alle nur geldgierig.
So eine Handlungsweise ist nicht legal! Und wenn das die gängigen Praktiken eines Alten- und Pflegeheimes sind, würde ich das mal der Städt. Heimaufsicht und dem MDK melden. Es gibt dafür stellen, das Vormundschaftsgericht/ Betreuungsgericht und Betreuungsvereine, die da gern helfen.
sehe ich auch so.
Haben gerade das selbe Problem! Aber: eine demente Person darf so etwas nicht mehr unterschreiben, auch wenn gesagt, wird, wie in unserem Fall, sie wäre in dem Moment ganz klar gewesen.
Ja dass sie alleine nicht irgendwas unterschreiben kann ist klar und auch gut so, aber ich meinte ob dass dann mit Zeugen (Heimleiter) wasserdicht ist oder ob es da einen Notar braucht dabei, oder es reicht wenn das ganze später, wenn unterschrieben, notariell beglaubigt wird?
Eine Generalvollmacht. Was hat hier der bestellte Betreuer mit zu tun? Warum geht das nicht mit einer Vollmacht? Der Notar hat wirklich wortwörtlich gesagt wir müssen die unterschriebene Vollmacht zu ihm bringen und er beglaubigt das ganze dann und das wäre ausreichend um zB. das Grundstück der dementen Person zu veräußern umd ie Pflegekosten zu decken .Ich bin verwirrt.