Schwarzfahren bezahlen?
Hallo,
meine Frau wurde vor kurzem im Bus kontrolliert und des Schwarzfahrens bezichtigt.
Sie ist im siebten Monat schwanger und musste sich nach dem Einsteigen erst hinsetzen um ihre Stempelkarte aus der Tasche zu holen. Direkt nach dem Anfahren des Busses hat ein Kontrolleur nach Fahrscheinen gefragt. Meine Frau hatte in dem Moment ihre Stempelkarte parat und hat gestempelt. Der Kontrolleur hat ihre Fahrkarte aber nicht mehr gewertet und Ihr ein Schwarzfahrer-Ticket erstellt.
Wir haben uns schon beim Bus-Unternehmen beschwert. Zurück kam die Antwort, dass man beim Einsteigen direkt stempeln muss und wir zahlen sollen.
Was sollten wir tun. Bereit zum Zahlen sind wir nicht.
Danke!
9 Antworten
Hallo Seboslav86
Meiner Meinung nach müsst ihr kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen, da die zu späte Entwertung unverschuldet durch körperlicher Erschöpfung geschah.
Natürlich stellt sich dann die Frage, ob sich ein Gericht im Zweifelfall auch davon überzeugen lässt oder eine bloße Schutzbehauptung annimmt, bei einer Schwangeren sollte körperliche Erschöpfung jedoch durchaus glaubhaft sein.
LG
Darkmalvet
Das ist leider genau so geregelt. Man muss eben quasi die Karte beim Einsteigen in der Hand halten und nicht dann erst anfangen zu suchen, wenn der Kontrolleur kommt.
Für eine Vertragsstrafe ist aber eine schuldhafte Vertragsverletzung notwendig, das sehe ich hier nicht.
Körperliche Erschöpfung wegen einer Schwangerschaft ist kein schuldhaftes Verhalten.
Auch eine Schwangere kann die Fahrkarte zur Hand haben, wenn sie einsteigt. Sie wird ja auch nicht mit hängender Zunge zum abfahrbereiten Bus gerannt sein.
Und wirklich Behinderte zahlen ihr Ticket jährlich, und können ihre Berechtigung jederzeit belegen.
:-D
Nicht alle Behinderte haben G Aufdruck. Auch bei Senioren mit ihren Rollatoren kann es zu Problemen kommen. Sie lösen das mit Zeitfahrkarten, Handyticket usw.
Ja, aber sie müssen sich eben unmittelbar nach dem Einsteigen einstempeln. Und es ist jedem zuzumuten bereits VOR dem Einsteigen, die Karte zur Hand zu haben.
Im Regelfall ist es notwendig dies unverzüglich nach dem Einsteigen durchzuführen. Wie lange sie da jetzt saß kann ich nicht sagen, ich würde aber einfach zahlen und habe es dann hinter mir.
So einfach wie der Kontrolleur sich das vorstellt ist das nicht ! Er müßte ja mitbekommen haben, daß ihre Frau gerade erst eingestiegen ist, das hat er mit Sicherheit dann gesehen. Ich würde das durchaus notfalls gerichtlich anfechten und keineswegs hinnehmen. Jeder weiß auch, daß besonders schwangere Frauen nicht lange stehen können. Meines Erachtens war das für ihn wieder ein gefundener Leckerbissen, mit dem er sich bei den Stadtwerken beliebt machen kann, ein gewisses Maß an Zeit kann man jemandem durchaus zugestehen.
Da gibt es grundsätzlich für Schwangere keine Ausnahme. Man muss es beim Einstieg unverzüglich machen. Vielleicht mal beim Verkehrsverbund nachfragen, beim Busunternehmen bringt nichts, weil der Beförderungsvertrag zwischen dir und dem Verkehrsverbund besteht.
Das stimmt nicht.
Der Beförderungsvertrag kommt zwischen dem Fahrgast und dem befördernden Verkehrsunternehmen zustande.
Der Verkehrsverbund ist zwar für die tariflichen Regelungen verantwortlich, wird hier aber nicht zum Vertragspartner.
Die Regeln etc kommt alles vom Verkehrsverbund. Das Busunternehmen ist nur Erfüllungsgehilfe. Steht ja such aufxder Fahrkarte drauf.
Du schätzt die Rolle des Verkehrsverbundes falsch ein.
Wenn ich z. B. die Buslinie nehme, die vor meiner Wohnung vorbeifährt, dann gilt da zwar der der Tarif des hiesigen Verkehrsverbundes, aber darüber hinaus hat dieser Verbund hier nichts zu entscheiden. Den Fahrplan legt das Verkehrsunternehmen fest, wobei es die Vorgaben (Betriebszeiten, Taktfolge usw.) des zuständigen Aufgabenträgers (hier Stadt und Kreis) zu erfüllen hat, dieses Unternehmen ist Inhaber der entsprechenden Linienkonzession, und dieses Unternehmen ist auch als Fahrgast mein Vertragspartner.
Ein Sonderfall ist jedoch, wenn das Verkehrsunternehmen die Fahrten nicht mit eigenen Fahrzeugen und Fahrern durchführt, sondern einen Subunternehmer damit beauftragt. Dieser ist dann tatsächlich nur Erfüllungsgehilfe. Diese Busse sind dann mit einem Schild "Im Auftrag der ..." im Fenster gekennzeichnet.
In den Beförderungsbedingungen für den NRW-Nahverkehr steht beispielweise zur Klarstellung ausdrücklich:
Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Beförderung ergeben, kommen nur mit den Verkehrsunternehmen zustande, deren Verkehrsmittel der Fahrgast benutzt. Beschwerden richten Fahrgäste daher an die Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
... oder entsprechend in den Beförderungsbedingungen des HVV:
Der Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt mit dem Beförderungsunternehmen, dessen Fahrzeug der Kunde betritt. Soweit das Fahrzeug im Auftragsverkehr fährt, ist der Auftraggeber Vertragspartner.
Und was ist mit Behinderten oder Schwangeren oder anderen mit Handicap? Meine Frau musste erstmal durchatmen...