Darf ich beim Ausstieg der U-Bahn (nach einem Fahrschein) kontrolliert werden?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du dich auf dem Bahngelände aufhälst (direkt hinter den Stempelautomaten - meist durch einen andersfarbigen Boden oder Schilder (siehe Bild) gekennzeichnet) musst du eine gültige Fahrkarte oder Bahnsteigkarte haben. Mit der Bahnsteigkarte kannst du dich auf dem Gelände aufhalten, aber darfst nicht mitfahren. Solltest du kontrolliert werden und du hast nichts davon, dann könnte dich manch schlecht gelaunter Kontrolleur (und das sind in Berlin alle ;D) mit Recht die 40€ zahlen lassen... Ich finde die Sache mit der Bahnsteigkarte zwar auch dämlich, aber was soll man machen. Dann hat man keine Penner und Besoffenen mehr, die in Bahnhöfen rumlungern.

Arthorius


Vergiss nicht, eine Antwort als hilfreichste zu bestimmen, damit andere gleich sehen, was geholfen hat!

Hinter diesem Schild darfst du dich nicht ohne Fahrkarte aufhalten! - (Recht, Deutschland, Gesetz)

Wenn du gefahren bist und dich noch im Gelände der Bahn aufhältst, ja. Natürlich dürfen sie Kontrollieren. Erst wenn du das Gelände des Bahnhofes verlassen hast, dürfen sie dich nicht mehr kontrollieren.

Natürlich dürfen einen die Kontrolleure noch kontrollieren, wenn man schon aus der U-Bahn ausgestiegen ist. Du bist doch mit diesem Zug gefahren und das auch, wenn du schon ausgestiegen bist. Und auch dann dürfen die die Kontrolleure fragen, ob du auch dazu berechtigt bist.

Ja, die können dich sogar kontrollieren wenn du gar nicht gefahren bist.

Ja, wenn die gesehen haben, daß du aus der Bahn ausgestiegen bist.