Dürfen Kontrolleure Bargeld annehmen fürs Schwarzfahren?
Ich sah gestern wie ein Kontrolleur fürs Schwarzfahren Bargeld verlangte darf er dass? Er gab den Reisenden danach auch keine Quittung dafür, steckte sich das Bargeld in die Tasche und kontrolliere weiter. Ist das rechtens? Ich hab den nur englisch sprechenden Fahrgästen empfohlen nie etwas Bar zu zahlen, immer Rechnung schicken lassen oder?! Danke
11 Antworten
Kontrolleure dürfen gegen Quittung Bargeld annehmen.
Sie dürfen jedoch nicht auf einer Barzahlung bestehen, sofern der Schwarzfahrer sich ausweisen kann und eine meldefähige Adresse hat. Dann kann dem Schwarzfahrer ein Überweisungsvordruck ausgehändigt werden, so dass er per Banküberweisung bezahlen kann.
ja natürlich dürfen wir das. Wir sind berechtigt mittels unseren Prüfausweis in Zivil oder in Uniform auch ohne, Fahrkarten zu kontrollieren, ggf fahrkarten einzuziehen, das Hausrecht auszuüben und das erhöhte Beförderungsentgeld zu kassieren. Das steht auf dem Prüfausweis hinten auch explizit so drauf. Auch ein Mitarbeiter der in Uniform arbeitet Besitz so einen Ausweis. Aber leider ist es den letzten Monaten immer wieder vorgekommen das falsche Prüfer, Leute abkassieren. Bei der Deutschen Bahn ist es üblich das ein Beleg (FN) ausgedruckt wird, wenn sofort bezahlt werden kann. Ansonsten muss nur bei Automatenstörung die einfache Fahrt bezahlt werden, dass steht aber auf der Fahrpreisnacherhebung kurz FN, drauf. Ansonsten wird in der Regel garnix bezahlt, auch deshalb muss man sich auch laut AGB ausweisen und dann kommt die Rechnung per Post. Deshalb immer auf dem Prüfausweis und FN bestehen, ansonsten sofort die Polizei rufen.
Einige Schwarzfahrer möchten Ihre Daten nicht Preis geben, weil sie nicht registriert werden wollen. Da es KEINE Ordnungswidrigkeit oder ein Kavalieradelikt ist, wie viele denken, sondern eine Straftat. Laut AGB muss er sich Ausweisen. Wenn er aber sofort bezahlt, dann nicht, denn da hab ich rechtlich gesehen keinen Grund seine Personalien zu bekommen und er entgeht so der Strafe.
Dass die sogenannte Beförderungserschleichung nicht nur Geld kostet und keine Ordnungswidrigkeit wie etwa das Falschparken ist, wissen viele Menschen allerdings nicht. In Deutschland ist das vorsätzliche Schwarzfahren eine Straftat, das so genannte „Erschleichen von Leistungen“, und im Strafgesetzbuch aufgeführt.
Sie dürfen Bargeld annehmen, müssen darüber dann auch eine Quittung ausstellen. Ansonsten macht der Kontrolleur sich strafbar wegen Unterschlagung.
Wie soll er abrechnen, wenn er keinen Beleg hat? Er muss über alle Einnahmen einen Beleg ausstellen um nachher mit der Kasse abzurechnen.
Selbst verständlich dürfen die Bargeld annehmen. Man sollte jedoch immer eine Quittung abverlangen.
So selbstverständlich sehe ich das nicht verstehe nicht warum die das dürfen.. Aber danke
Weil das Verwaltungsaufwand minimiert. früher konnte man im Zug auch unaufgefordert Fahrkarten nachlösen (kaufen).
Top das ist mal eine Begründung danke dafür Find ich cool :)
Natürlich dürfen sie Bargeld annehmen. Warum denn nicht? Geld ist Geld. Sie werden dafür abrechnen und das Geld abgeben müssen. Erstaunlich, dass keine Quittung ausgestellt wurde. Vielleicht hast du das übersehen oder die Bezahlung wurde in irgendein PC-System eingegeben.
Das kann natürlich sein das er das irgendwie in seinem elektronischen Teil eingetippt hat, hab mich nur gewundert und ich persönlich hätte dem nicht ein Cent cash auf de Hand gegeben. Aber danke für die Info
Nein. Eine Unterschlagung wäre es erst dann, wenn er das eingenommene Bargeld nicht abgibt. Er muß dafür abrechnen.