BVG: 40€ Strafe wegen 'Schwarzfahrens' trotz gültigen Handytickets
Hallo Ich bin gestern Abend gegen ca 19 Uhr in der U1 Kontrolliert worden. Ich hatte mir kurz vor dem Einsteigen über mein Handy ein Kurzstrecken Ticket gekauft. Als ich eingestiegen bin und der Zug losfuhr wurde Ich direkt von einem freundlichen Herrn auf mein Ticket angesprochen. Ich nahm mein Handy raus und brauchte ca 20 Sekunden um das Ticket aufzurufen. Dann unterstellte mir der Kontrolleur, dass Ich dass Ticket erst im Zug gekauft hätte und begann mein Personalien aufzunehmen. Muss Ich die Strafe wirklich bezahlen? Mir kommt es nicht unbedingt auf die 40€ an aber sind die Kontrolleure wirklich so arm dran, dass Sie auch schon die ehrlichen Fahrgäste bestrafen?
5 Antworten
Na ja die Uhrzeit ist bestimmt ein Hinweis wenn es knapp wird dann kann dein Freund der mit auf den Bahnsteig war doch bestimmt bezeugen, daß du das Ticket vorher gekauft hast.
dann kauf dir nächstes mal ein normales ticket aus papier wenn du nicht in der lage bist das ticket vom Handy abzurufen , das hast du dann sofort zur Hand und kannst es problemlos vorzeigen............
Es gibt da sicher interne Quoten oder ein "Provisionssystem".
ich hätte sofort die Polizei gerufen - viel Glück beim nachweisen.
Im Grunde ist das mit dem Schwarzfahren sowieso ein ganz interessanter rechtlicher Bereich, da man dir die bewusste Absicht des Betrugs bzw der Erschleichung unterstellen müsste. Gerade wenn du ein Ticket zu diesem Zeitpunkt hast, musst du dir keine Sorgen machen. Du wärst theoretisch, nicht mal verpflichtet, dass Ticket bei dir zu führen, sofern du nur zum Zeitpunkt des Transportes eines im Besitz hattest.
Dies musst du nur belegen können. Da sind wir dann bei der Frage, die ein anderer User schon stellte. Gibt es da keine Nachweise auf den Handyticket? Gibt es Abbuchungsbelege vom Handy? Zeugen? Etc.?
Du wirfst hier zwei Sachen durcheinander und meinst vermutlich das Erschleichen von Leistungen. Das ist eine Straftat. Die wird dem Themenersteller aber gar nicht vorgeworfen. Es wird gem. der Beförderungsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt über 40,-- Euro gefordert, da dieser zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Besitz eines gültigen Tickets gewesen ist. Dieses muss man übrigens nicht nur zum Zeitpunkt der Beförderung dabei haben, sondern auch bis zum Verlassen des Bahnhofs.
Auf der Feststellung des Kontrolleurs ist die Uhrzeit der Kontrolle vermerkt. Auch auf dem Handyticket lässt sich die Uhrzeit des Kaufs ablesen. Wenn der Kontrolleur der Meinung ist, das Ticket wurde erst nach der Kontrolle gekauft, wird er dafür möglicherweise einen guten Grund haben. Er hat zudem keinen Vorteil dadurch, einen "Schwarzfahrer" erwischt zu haben, außer dass er sich selbst Arbeit macht und sich in Gefahr begibt in eine verbale oder körperliche Auseinandersetzung zu geraten. Interne Quoten oder ein Provisionssystem gibt es in Berlin schon lange nicht mehr.
Sollte der Kontrolleur sich doch geirrt haben, lässt sich die Angelegenheit sachlich begründet innerhalb einer Woche mit dem Sachbearbeiter der zuständigen EBE-Stelle klären.
Steht keine Uhrzeit auf dem Ticket ??😳