10er Streifenkarte falsch herum gestempelt, Fahrpreisnacherhebung rechtens?

3 Antworten

Geh mit dem Teil zur Verwaltung und versuch es dort, die haben einen Ermessensspielraum.

lonerlony 
Beitragsersteller
 28.09.2017, 14:31

Weißt Du wo und wie ich das mache? Ich habe es am Ostbahnhof und am Marienplatz versucht... ohne Erfolg.

Rolf42  28.09.2017, 14:43
@lonerlony

In welchem Verkehrsmittel wurdest du denn kontrolliert?

§ 8 MVV Gemeinschaftstarif - Allgemeine Beförderungsbedingungen:

"...Ebenfalls ungültig sind Fahrkarten, die in einem Entwerterfeld mehrfach oder auf der Rückseite entwertet sind, sofern kein Entwerterfeld eine für diese Fahrt gültige Entwertung aufweist..."

Das erhöhte Beförderungsentgelt wird zu Recht erhoben.

Man kann nur auf Kulanz hoffen.

lonerlony 
Beitragsersteller
 28.09.2017, 14:33

Sagt das BGB nicht auch etwas dazu? Ich meine das der MVV in seinen AGBs das ganze auf den Kunden abwälzt ist ja ok, die Frage ist was sagt das Gesetz?

DerSchopenhauer  28.09.2017, 22:00
@lonerlony

Auch Allgemeine Beförderungsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB; allerdings dürfte eine ausreichende Begründung in diesem Falle kaum zu finden sein, wonach die Klausel unwirksam wäre.

Rolf42  29.09.2017, 08:41
@DerSchopenhauer

Als Begründung dürfte m.E. das Funktionsprinzip der Streifenkarte ausreichen:

Ja nachdem, wie viele Streifen für eine Fahrt benötigt werden, wird die entsprechende Anzahl Streifen umgeknickt und der oberste entwertet. Das bedeutet, dass durch einen Entwerteraufdruck auf einem höheren Streifen alle Streifen mit niedrigerer Nummer gleichzeitig mit entwertet werden, ohne dass man sie einzeln abstempeln muss.

Werden die Streifen in anderer Reihenfolge gestempelt, lässt sich nicht mehr eindeutig feststellen, wie viele Streifen für die aktuelle Fahrt tatsächlich genutzt werden und ob diese nicht vorher schon für eine andere Fahrt verwendet wurden.

Deine 10er-Streifenkarte wird erst durch die korrekte Stempelung am Entwerter gültig.

http://www.mvv-muenchen.de/de/tickets-preise/entwertung/index.html

Als du deine Streifenkarte falsch herum eingeführt hattest, hast du dich doch sehr wahrscheinlich bewusst dafür entschieden, dich als Schwarzfahrer befördern zu lassen. Wenn dich das korrekte Einführen deiner Fahrkarte überfordert, solltest du künftig lieber zu Fuß gehen!
Nur wenn du glaubhaft machen könntest, dass du ganz neu im Verkehrsverbund unterwegs bist und dir absolut sicher gewesen bist alles richtig gemacht zu haben, könntest du der Geldstrafe entgehen.

Du bist mit einem nicht korrekt entwerteten Ticket im ÖPNV unterwegs gewesen und bist dabei erwischt worden. Die Strafe in Höhe von 60 € soll dir so weh tun, dass du in Zukunft deine Fahrscheine immer wie vorgesehen abstempeln wirst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung

Wenn du genügend Gleichgesinnte findest, kannst du für die Zukunft aber auch eine andere Strategie ausprobieren:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzfahrerversicherung

wien3000  28.09.2017, 16:33

Warum sollte jemand ein Ticket bezahlen nur damit er es später durch falsches abstempeln ungültig machen und kann und somit als Schwarzfahrer gilt? Das er es bewusst falsch entwertet ist weder wahrscheinlich noch kannst du das Beweisen. Also hat man auf solche Anschuldigungen zu verzichten wenn man sie nicht beweisen kann.

Im übrigen können ÖPNV-Tarife nicht nur für Ortsfremde sehr verwirrend sein.

QuBus  28.09.2017, 20:53
@wien3000

Es war klug von dir, zunächst auch die Antwort von DerSchopenhauer (siehe unten) durchzulesen, bevor du deine Gelassenheit ablegtest und dich zu deiner Senfzugabe aufrafftest.
Jeder darf sich halt gerade so doll blamieren, wie er es mit all seinem Werf zu leisten vermag!