Schwarzfahren in der Bahn- darf der kontrolleur mich wecken?
Ich frage mich, ob ein Kontrolleur mich in der Bahn wecken darf um die Fahrkarte zu kontrollieren, ein Kumpel hatte mir mal verzählt dass er durch vortäuschen des Schlafens nicht kontrolliert wurde. Ich will hiermit niemandem zu Tipps verhelfen, um sich vor dem Zahlen für das Bahnfahren zu drücken xD
18 Antworten
KLar darf dich ein Kontrolleur wecken. Das darf jeder andere Gast auch. Er darf sogar eine Mund zu Mundbeamtmung machen, wenn er denkt, daß du tot bist
Einen Lebenden wird man kaum beatmen müssen!
Natürlich, denn er will ja Dein Ticket sehen und dazu darf er dich auch aufwecken. Ohne Ticket bist du natürlich auch dran. Ich habe erst kürzlich im TV Vorsicht Kontrolle eine Reportage gesehen. Die Kontrolleure kennen schon die Tricks, darauf kannst Du Dich verlassen.
Vorsicht Kontrolle ist keine Reportage, sondern nach Drehbuch gespielt. Was du da siehst, hat mit dem wirklichen Leben nichts zu tun.
Manchmal, wenn du z.B. Bundeswehrkleidung an hast, lassen sie dich weiter schlafen. Aber ansonsten: Nein, klar dürfen sie dich wecken. Sie dürfen auch verlangen, dass du ausm Klo kommst, etc.
Kommt drauf an: Der Schaffner darf dich rein rechtlich nicht anfassen ausser er hat das gefühl das du in einer Notsituation steckst bsp kein Puls mehr oder so
Zumindest ist das in der Schweiz so.
natürlich weckt er dich auf der krontoleirt deine karte wenn du schon schwarz fahren willst dann guck wann der kontrollor die treppen hoch geht dann gehst du sie runter und dann gehts du die andere seite wieda hoch oda gehst in die toilette ^^
Was für einen Sinn soll es machen, eine Leiche zu beatmen? :PP