Falsche Daten beim Schwarzfahren angeben wenn man erwischt wird?
Wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird kann man doch falsche Personalien angeben so das die Strafe dann nicht zu mir geschickt wird oder ? Weil der Kontrolleur prüft ja nicht direkt ob es richtig ist wenn ich keinen Ausweis dabei habe
9 Antworten
Ein Chauffeur überprüft keine Fahrkarten in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dafür ist ein/e Fahrkartenkontrolleur/in zuständig.
Und eigentlich sollte davon auszugehen sein, dass eine Ausweiskontrolle stattfindet.
Und Du musst jederzeit damit rechnen, dass der Kontrolleur die Polizei hinzuzieht. Und wenn Du dann vorher gelogen hast, wird die Geschichte für Dich deutlich unangenehmer. Dann bekommst Du nämlich zusätzlich eine Anzeige. Und je nach Vorgeschichte, könnte das für Dich recht unangenehme Folgen haben.
Wenn von Dir kein Ausweis verlangt wird oder die Polizei gerufen wird kannst Du natürlich eine Phantasieadresse angeben. Du mußt aber darauf achten daß Du dabei niemand anderen in Verdacht bringst.
In der Tat, das ist meiner Schwester mal passiert, aber sie wusste genau, welche ihrer Kollegen zu dem Zeitpunkt die Strecke gefahren ist, da war die Sache schnell geklärt.
Auch in Deutschland gibt es keine Mitführungspflicht für Ausweise.
Wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind, sollte er eigentlich zwecks Identitätsfeststellung die Cops rufen.
Wenn du konkret Daten eines andere angibst und dieser zu Unrecht einer Straftat bezichtigt wird, kann das für dich ganz böse nach hinten losegehen.
Der Chauffeur chauffiert, der Kontrolleur lässt sich meist einen Ausweis zeigen oder ruft die Polizei um deine Angaben zu überprüfen...