Schwanger trotz Vasektomie

Man wird diesen Fall nicht gewinnen! 100%
Man wird diesen Fall gewinnen! 0%

3 Stimmen

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

leider kann ich dir keine Stimme erteilen, da ich aus eigener Erfahrung weiß, das es schwierig ist, gegen Ärzte; Krankenhäuser ect. zu klagen

was ihr durchaus vorab tun solltet, euch beim Anwalt beraten (vll. habt ihr Rechtsschutzversicherung)... es wird mit sicherheit wenn ihr gegen den Arzt klagen wollt, eine lange aufreibende Zeit werden, die euch viel Kraft abverlangt und euch niemand sagen kann ob ihr gewinnen werdet oder nicht, das hängt sicher auch immer beim Gericht davon ab, was man für einen Anwalt hat.

Es werden sicher Gutachten eingeholt werden müssen, die eine Menge Geld kosten werden und da ihr gegen den Arzt klagen wollt, sind das Kosten die ihr tragen müßt.

Ich denke mal die Chancen stehen 50 zu 50 ! was ich euch sagen kann es ist auf jeden Fall eine Kostenfrage. Solltest ihr evtl. verlieren, müßt ihr sogar die Gerichtskosten und die Kosten des Gegenwaltes zahlen.

Ich kann euch nur empfehlen, überlegt euch gut, ob es euch das Wert ist oder ihr lieber sagt ok es ist schief gegangen wir lieben unser Kind aber die Kosten sind uns dann doch zu hoch.

Es wird auch sicher dahingehend nicht leicht, weil der Arzt sich erst einmal rausreden wird. Ich weise euch noch einmal darauf hin sämtliche Gutachterkosten müßt ihr tragen !!!

Taetaejen 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 11:24

Vielen Dank, genau dieselben Gedanken haben wir auch! Wahrscheinlich wird es sich nicht lohnen. Natuerlich sind wir auch froh darueber dass der Kleine jetzt da ist, dennoch dachte ich, es kann nicht schaden einfach mal nachzufragen wie andere das sehen!!!

user531  28.08.2010, 12:43
@Taetaejen

ich hätte euch gerne etwas anders gesagt doch leider ist unsere Rechtssprechung in Deutschland manchmal für uns Laien nicht nachvollziehbar.

Ihr solltest vielleicht auch mal versuchen wenn ihr die Kosten für die Sterilisation selbst aufgebracht habt, zumindest einen Teil zurück zu bekommen und den Doc unbedingt fragen, was er in der OP gemacht hat. (laßt euch einen Arztbericht bzw. OPBericht aushändigen)

diemeggie  28.08.2010, 18:10
@user531

@blechbuechse: allein schon die tatsache, dass der arzt sich weigert, informationen darüber zu geben, ob er einen histologischen bericht hat, spricht doch für sich!

jeder arzt, dem fehlverhalten vorgeworfen wird, würde doch sofort alle schriftlichen dokumente rausholen und zu seiner entlastung zeigen.

ich gehe bei diesem fall hier davon aus, dass der arzt wie gesagt überhaupt keine samenleiterteile herausgeschnitten hat bzw. diese nicht zum pathologen geschickt hat.

und das ist ein glasklarer kunstfehler und sofort nachweisbar. da braucht man nicht lange zu klagen, da kriegt der patient schnell vor gericht recht.

die kosten für die vasektomie liegen nur bei (heutzutage) zwischen 300 und 500 euro, das ist eine lächerliche summe gegen die summe, die ein elternpaar für die erziehung eines kindes ausgeben muss.

daher würde ich den arzt auf kindesunterhalt und schmerzensgeld für den patienten verklagen.

Man wird diesen Fall nicht gewinnen!

immer das gleiche,Geld wollen!Ist jedoch nicht,da er unterschrieben hat,Dass es keine !100% Garantie gibt und wer will auch kontrollieren,dass der Pat.die 6 Wochen Frist einhält,also schützt sich die Klinik und mit Recht,wie man immerwieder sieht.Die Samenleiter werden auch nicht "durchtrennt"sondern unterbunden,da man es oft Rückgängig machen möchte,sobald ein neuer Partner da ist.so viel zur Vertrauenswürdigkeit und Wissendheit der Pat.!!

maliteddy  23.09.2013, 11:02

Tja, das ein Kind Geld kostet , ist ja wohl klar und wenn ich mich steriliseieren lasse ...in meinem Fall als Frau ,vor 13 Jahren ,nicht nur durchtrennt,sondern gekürzt und mit Laser komplett verödet <-- so stehts im Bericht , dann will ich definitiv keine Kinder mehr ! Und das Risiko ,von 0,08 % und in meinem Fall 0,00 % nimmt man in Kauf,denn die Pille hat mehr Tropis = Trotz Pille ,zu bieten ! Da ich ein behindertes Kind habe, mitlerweile 18 Jahre alt, habe ich mich 2001 entschlossen ,keine mehr zu bekommen und habe die Sterilisation machen lassen . Vor einer Woche und wohlgemerkt,nach 13 Jahren,die Diagnose : schwanger ! Ich bin jetzt 42 Jahre alt, habe 2 Kinder, von 22 und ein behindertes,wie erwähnt,von 18 Jahren und bin schwanger ! Kein Arzt kann mir das erklären,aber es ist so. Was ist denn,wenn dieses Kind wieder behindert ist ? Wir haben eins,das ein Leben lang auf unsere Hilfe angewiesen ist ! Ein Abbruch muss von uns selbst bezahlt werden,weil ich vor 13 Jahren den Wisch von 0,08% Risiko unterschrieben habe ! Ist das nicht klasse ?! Und wir könne noch nicht mal etwas dafür,das es entstanden ist !Da soll man nicht sauer aufs Krankenhaus bezw. auf den Arzt sein ?! Ich hätte vielleicht nichts gesagt,wenn sich alles nach 5 Jahren regeneriert hätte,was bei meiner OP aber da auch noch völlig unmöglich ist , aber nicht nach 13 Jahren ! Und da erzählst du was von Geldgier ?! Die emotionale Belastung ist mit Geld garnicht aufzuwiegen ! Ein behindertes Kind bleibt auch mit dem Unterhalt vom Arzt oder wem auch immer,behindert und nicht der Arzt hat das Kind,sondern ich ! Dann das Alter , man ist doch nicht mehr die Jüngste und nach 18 Jahren Kampf um unseren Sohn ,schon wieder von Vorne anfangen?! Womöglich genauso,wie man aufgehört hat ?! Sorry,aber das regt mich grad auf ,wenn ich so einen Mist lese ! Wer hat die Arbeit ? Wer betreut das Kind? Wer kommt dafür auf,egal wie alt das Kind ist ? Also ehrlich ,da platzt einem doch wirklich der Kragen !

diemeggie  28.08.2010, 11:10

es wird ein stück aus jedem samenleiter herausgeschnitten.

die herausgeschnittenen stücke werden zur pathologie geschickt, um zu sehen, ob es sich auch wirklich um samenleitergewebe handelt.

das ist auch das einzige, was vor gericht wirklich wirkt, also wenn man dem arzt nachweisen kann, dass er das nicht herausgeschnitten und eingeschickt hat.

Taetaejen 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 11:26
@diemeggie

Genau, richtig! Genau das war der Fall, nach der 1. OP wurden die Untersuchungen gemacht und man hat uns informiert dass keine Spermien mehr im Ejakulat sind. Deshalb waren wir ja auch so geschockt. Der 2. Urologe hat sogar versucht heraus zu finden in welches Labor die Ergebnisse geschickt wurden. Kein Labor hat etwas unter seinem Namen bekommen und die Praxis selbst wollte keine Auskunft geben!!

Taetaejen 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 11:09

Also, da liegen Sie leider falsch und ich unterbinde es auch uns zu unterstellen, das wir "nur das Geld wollen"!! Wenn Sie in unserer Situation waren wuerden Sie wissen was ich meine. Ausserdem brauchen Sie mich nicht zu belehren wie eine Vasektomie durchgefuehrt wird. Nur zu Ihrer Info: Die Vasektomie kann entweder so durchgefuehrt werden, dass man die Samenleiter unterbunden UND auch durchtrennt werden koennen. Es liegt am Wusch des Patienten. Wir hatten uns fuer die Variante der DUCHTRENNUNG entschieden und auch so unterschrieben. Genau aus diesem Grund wurde ich auch bei der 2. OP in den OP Raum geholt um mir zu zeigen, dass dies NICHT der Fall war bei der 1. OP!!!!

Mir ist durchaus klar, dass immer ein bestimmtes Risiko besteht und sich die Aerzte da absichern. Ich wollte lediglich Rat von Leuten die eventuell "in der selben Situation" stecken und vielleicht einen guten Rat geben koennen und KEIN Urteil!!!!!!!!!

das kommt darauf an, ob der Urologe bei der Operation ein Gewebestück entfernt und zum Pathologen geschickt hat (das ist eigentlich Standard eben um sicher zu gehen, dass wirklich Samenleiter operiert wurde). Ich würde zunächst einmal unverfänglich den OP Bericht und den Gewebebefund durch den Hausarzt anfordern lassen. Existiert ein Gewebebefund und sind dort schriftlich dokumentiert zweimal Samenleiter entfernt ist die juristische Chance gleich NULL. Sollte es keinen Gewebebefund (Histologie) geben, kann der Urologe die korrekte Durchführung des Eingriffes nicht beweisen, und dann sind die Chancen, Schmerzensgeld oder Ausgleichszahlungen gerichtlich durchsetzen zu können seit dem neuen Patientenrechtegesetz (Arzt muss Korrektheit beweisen, nicht der Patient den Fehler!) doch sehr Erfolg versprechend!

Urologe der sehr viel Vasektomie durchführt

Man wird diesen Fall nicht gewinnen!

allenfalls hättet ihr die kosten für die "nachbesserung" also für die zweite op ... erstreiten können ... für sonstige "folgeschäden" haftet das krankenhaus bzw. der arzt in dem fall sicher nicht... was ja konkret bedeuten würde: " alle kosten, die durch das kind entstehen werden... müßten übernommen werden " ..

Man wird diesen Fall nicht gewinnen!

Irgendetwas reimt sich da nicht , muss man nicht nach der Sterilisation , noch ein paar mal den Samen des Mannes untersuchen lassen , ob der dann wirklich ungefährlich ist ??? Wenn man dem Urologen versagen , Pfusch usw.nachweisen kann , könnte man den Fall gewinnen . Das stell ich mir aber nicht einfach vor !!!

Taetaejen 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 11:12

Genau das war der Fall, nach der 1. OP wurden die Untersuchungen gemacht und man hat uns informiert dass keine Spermien mehr im Ejakulat sind. Deshalb waren wir ja auch so geschockt. Der 2. Urologe hat sogar versucht heraus zu finden in welches Labor die Ergebnisse geschickt wurden. Kein Labor hat etwas unter seinem Namen bekommen und die Praxis selbst wollte keine Auskunft geben!!

diemeggie  28.08.2010, 11:16
@Taetaejen

wenn kein labor etwas sagen konnte, dann hat der arzt auch wahrscheinlich in kein labor irgendetwas hingeschickt.

man muss nachschauen, ob DAS aber in der op-aufklärung so stand oder sonst irgendwie schriftlich vereinbart und sogar bezahlt wurde.

der arzt (nicht der patient!) muss die pathologie nachweisen können, das ist ja schließlich die 'versicherung' des arztes.

Deraltemann  28.08.2010, 16:44
@diemeggie

Ist ja der Hammer , versucht das bloß raus zu finden , was da schief gelaufen ist !